Allergiehinweise auf Speisenkarten

Kärntens Wirte stehen vor einer neuen Herausforderung. Die EU schreibt vor, dass ab Dezember die 14 häufigsten Allergene in den Speisenkarten ausgewiesen werden müssen. Ernährungsberater begrüßen die Regelung, die Wirte wissen noch nicht, wie sie sie umsetzen sollen.

Eine Speisenkarte soll übersichtlich sein und Appetit machen. Doch damit könnte es ab Dezember vorbei sein, befürchten die Kärntner Gastronomen. Denn wie eine EU-Verordnung vorschreibt, müssen dann die 14 Haupt-Allergene in der Karte angeführt werden. Unter anderem sind das Gluten, Eier, Krebstiere, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte wie Nüsse, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid, Sulfite, Lupinen und Weichtiere, so Stefan Sternad, der Sprecher der Wirte in der Wirtschaftskammer.

Wirte: Versuchen Bürokratie zu vermeiden

Die in den Speisen enthaltenen Allergene sollen mit speziellen Buchstaben gekennzeichnet werden, sagte Sternad: „Dafür bietet die Wirtschaftskammer Kärnten Schulungen an, damit man das richtig macht. Das ist für unsere Mitglieder im Moment kostenlos.“

Allergene Speiserkarte

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14 Allergene Stoffe müssen ausgewiesen werden.

Statt Hinweisen in den Karte und Vitrinen sind aber auch speziell ausgebildete Mitarbeiter als Auskunftspersonen erlaubt. Sternad: „Wir versuchen im Moment, jede Bürokratie zu vermeiden. Wir sehen das aber auch als Chance für uns Wirte, zu sagen, wir kennen uns aus und wir wissen, was wir tun.“

Für Konditoreien noch schwieriger

Noch komplizierter als in den Restaurants könnte es in Bäckereien oder Konditoreien werden. Hier werden besonders viele Allergene, wie beispielsweise Mehl, Eier oder Nüsse verarbeitet. Julischka Politzky betreibt eine Konditorei in Velden: „Wir werden unsere Produkte natürlich reduzieren, weil wir habe in unserem Sortiment derzeit 70 Mehlspeisen. Alleine dafür eine Speisekarte für die Allergene zu entwickeln, ist schon fast eine wissenschaftliche Arbeit.“

Viele Wirte und Gastronomen wissen noch nicht, wie sie die EU-Verordnung umsetzen werden. Jenen Wirten, die die EU-Verordnung bis 13. Dezember nicht umsetzen, drohen Strafen bis zu 30.000 Euro. Diätologen und Ernährungsberater verstehen den Unmut unter den Gastronomen, doch für Allergiker ist die neue Verordnung ein wichtiger Schritt, sagte die Diätologin Jutta Mischitz: „Wenn man bedenkt, dass in Österreich sechs Prozent der Bevölkerung an Allergien oder Intoleranzen leiden, dann ist das wirklich eine Erleichterung.“

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