Hypo-Prozess: Vergleiche zeichnen sich ab

Der Klagenfurter Zivilprozess der Hypo-Alpe-Adria-Bank gegen Ex-Eigentümer und Ex-Manager ist am Mittwoch fortgesetzt worden. Nach Vergleichsverhandlungen in den vergangenen Wochen zeichneten sich mit einzelnen Parteien Einigungen ab.

Das erklärte der Rechtsvertreter der Hypo, Alexander Klauser, Mittwochmittag. Einen neuerlichen Antrag der Hypo-Anwälte auf Ausschluss der Öffentlichkeit lehnte das Gericht ab. Die Republik Österreich als Eigentümerin der Hypo International fordert in dem Verfahren von den früheren Minderheitseigentümern - der Mitarbeiter-Privatstiftung, der Bank Burgenland, der Kärntner Landesholding sowie der B & Co Beteiligungs-GmbH - die Rückzahlung einer Sonderdividende in der Höhe von 50 Millionen Euro aus dem Jahr 2008. Mehrheitseigentümerin der Hypo war damals die Bayerische Landesbank (BayernLB). Beklagt sind auch neun damalige Manager und Aufsichtsratsmitglieder wie etwa Wolfgang Kulterer, Josef Kircher, Siegfried Grigg und Othmar Ederer.

Richter Thomas Liensberger wies im Verfahren mehrfach auf dessen hohe Kosten, bedingt durch den ungewöhnlich hohen Streitwert, hin und drängte auf Vergleichsverhandlungen. Klauser erklärte nun im Gerichtssaal, mit zehn der 13 Beklagtenparteien Kontakte gehabt zu haben. Von den vier Altaktionären wurde laut Aussage der Anwälte sowohl mit der Bank Burgenland als auch mit der Mitarbeiter-Privatstiftung verhandelt. Keine Gespräche gebe es mit der Kärntner Landesholding und der B & Co Beteiligungs-GmbH, so die Rechtsvertreter. Letztere stellt Gegenforderungen an die Hypo, die von dieser kategorisch abgelehnt werden.

Mehrere Vorschläge

Für die Mitarbeiter-Privatstiftung erklärte Anwalt Andreas Oman, er schätze eine tatsächliche Einigung als „realistisch“ ein. Als Anwalt der Bank Burgenland sagte Christoph Herbst, man werde bis 10. Juni versuchen, eine Übereinstimmung zu erzielen. Klauser regte daher an, die für 2. und 4. Juni geplanten Verhandlungen für weitere Vergleichsverhandlungen ausfallen zu lassen. In diesem Fall wäre eventuell der 16. Juni der nächste Prozesstermin. Sollten die Vergleichsverhandlungen scheitern, könnte dann auch mit einem Beweisverfahren begonnen werden.

Malte Berlin - in Vertretung seines Bruders Tilo - brachte den Vorschlag ein, die Verhandlung überhaupt zu unterbrechen. Er habe wegen eines Briefes von Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP), der wegen „kollusiven Zusammenwirkens“ die Entlastung der Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder für die Bilanzen der Jahre von 2005 bis 2008 aufgehoben hatte, eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Daher solle zuerst die Anklagebehörde in der Frage dieses Vorwurfs ermitteln, so Berlin.

Unterschiedliche Standpunkte

Auch mit einzelnen Managern beziehungsweise mit deren Anwälten wurden Gespräche geführt - mit unterschiedlichem Ergebnis. Während aus der Richtung der Ex-Vorstände Kircher und Grigg sowie von GRAWE-Chef Ederer Signale für eine mögliche Einigung kamen, erklärte der Vertreter von Hans-Jörg Megymorez, der - in der Causa Birnbacher verurteilt - eine Haftstrafe angetreten hat, dass die Verfolgung seines Mandanten in wirtschaftlicher Hinsicht nicht sinnvoll sei. Megymorez habe Privatkonkurs angemeldet und erhalte bereits Verfahrenshilfe. Für Wolfgang Kulterer, der seine Haftstrafe ebenfalls angetreten hat, sagte Ferdinand Lanker, der Privatkonkurs seines Mandanten stehe unmittelbar bevor. Daher seien Vergleichsgespräche sinnlos.

Zum Thema Ausschluss der Öffentlichkeit erklärte Richter Liensberger, im Zivilverfahren sei eine solche Maßnahme zum Schutz des Bankgeheimnisses nicht vorgesehen und bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nur im Falle des Patentrechts zulässig. Lediglich bei Gefährdung der Sittlichkeit oder der öffentlichen Ordnung und bei der Erörterung von Familiengeschichten könne man die Öffentlichkeit ausschließen. Die Teilnahme der Öffentlichkeit sei eine Voraussetzung für Kontrolle und Transparenz und damit für „Fair Trial“, erklärte der Richter und verwies auf das hohe öffentliche Interesse an dem Verfahren. Einen gleichlautenden Beschluss hatte das Gericht schon am 19. März verkündet.

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