Zivilprozess: Hypo muss Akten kenntlich machen

Im Klagenfurter Zivilprozess der Hypo-Bank gegen ehemalige Aktionäre und Manager auf Rückzahlung einer Sonderdividende von 50 Mio. Euro hat der Richter die Bank am Mittwoch angewiesen, alle geschwärzten Akten kenntlich zu machen und innerhalb von 14 Tagen neu vorzulegen.

Er sehe keinen Grund für die Schwärzungen, sagte Richter Thomas Liensberger, weil alle Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder auch nach deren Ausscheiden zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet seien. Hypo-Anwalt Alexander Klauser sagte dazu, er habe bereits alle Urkunden auf Datenträger vorbereitet und die Schwärzungen entfernt. „Damit kommen wir der Forderung des Gerichts jetzt und hier nach“, sagte Klauser.

Die Beklagten

Die Hypo klagt 13 Parteien. Vier frühere Bankeigentümer - die Kärntner Landesholding, die Bank Burgenland, die Hypo-Mitarbeiterstiftung und die Berlin-Gruppe - sowie die ehemaligen Aufsichtsräte Othmar Ederer, Hans-Jörg Megymorez, Siegfried Grigg und die ehemaligen Vorstände Thomas Morgl, Josef Kircher, Paul Kocher, Peter, Berlin und Wolfgang Kulterer. Ein Prozesstag kostet rund zwei Mio. Euro.

Anwälte sprechen von Verfahrensmangel

Die Ex-Manager Wolfgang Kulterer und Hans-Jörg Megymorez verlangten die Vorlage der nunmehr ungeschwärzten Urkunden in Papierform. Klauser sagte zu, ihnen ohne Kostenersatz Ausdrucke davon zur Verfügung zu stellen. Die Beklagten-Anwälte rügten den Beschluss des Richters, auch die Gutachten ungeschwärzt vorzulegen, als angeblichen Verfahrensmangel. Diese Unterlagen sollen nicht zum Akt genommen und der Bank zurückgestellt werden, verlangten sie.

Klauser stellte den Antrag, die Öffentlichkeit bei seinem Vortrag vorübergehend auszuschließen. Denn er würde Namen von Kreditnehmern und weiteren in diese Kreditfällen involvierten Personen nennen. Diese Informationen unterlägen dem Bank- sowie dem Geschäfts- und Betriebsgeheimnis, sagte Klauser. Dazu erklärte Anwalt Malte Berlin als Vertreter seines Bruders Tilo Berlin, weder er noch sein Mandant fühlten sich verpflichtet, für Ereignisse nach dem Ausscheiden Tilo Berlins aus der Hypo Geheimhaltung zu wahren.

Richter erklärt Fachbegriffe

Am Mittwoch machte Liensberger auch den Versuch, den Begriff Kollusion zu klären. Denn kollusives Verhalten beziehungsweise Handeln wirft die Hypo den Beklagten im Zusammenhang mit der Ausschüttung der Sonderdividende vor. Und Kollusion war laut Vortrag des Hypo-Anwalts auch die Basis für die Entscheidung des Finanzministeriums, die Entlastung der Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder für die Bilanzen 2005 bis 2007 zu widerrufen.

Begriffs-Recherche im Internet

Beisitzerin Gudrun Slamanig habe in der Pause den Begriff im Online-Lexikon Wikipedia recherchiert, sagte Liensberger. Demnach sei es das „unerlaubte Zusammenwirken mehrerer Beteiligter mit der Absicht, einen Dritten zu schädigen“. Ob man sich auf diese Definition einigen könnte, fragte der Richter. Klauser wollte keine Außer-Streit-Stellung auf Basis von Wikipedia. „Wir möchten ja nur wissen, was Sie meinen“, rief Malte Berlin als Vertreter seines Bruders Tilo Berlin daraufhin. Jedenfalls wiesen die Anwälte der Beklagten rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten auf Schärfste zurück.

Am Nachmittag wurde die vorbereitende Tagsatzung abgeschlossen. Am 12. Mai beginnt die Streitverhandlung. 20 Verhandlungstages sind bis Oktober angesetzt, 200 Zeugen sollen geladen werden.

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