Haft- und Geldstrafe für Bürgermeister

Der Bürgermeister von Stall im Mölltal, Peter Ebner (SPÖ), ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt zu einer bedingten Haftstrafe und einer Geldstrafe wegen Amtsmissbrauches verurteilt worden. Vom Vorwurf der Untreue wurde Ebner freigesprochen.

Der Prozess begann mit einem Geständnis der 61-jährigen Bürgermeisters. Zwischen 2008 und 2011 hielt der Bürgermeister beim Bau des Fußballplatzes Bauvorschriften nicht ein bzw. ließ er die Bauarbeiten ohne Genehmigung beginnen. Der Platz befand sich zum Zeitpunkt des Baubeginns in der überflutungsgefährdeten roten Zone in der Nähe der Möll. Weil es aber die einzige Möglichkeit für einen Sportplatz war, hatte sich die Gemeinde dazu entschlossen, dort zu bauen - wenn eine entsprechende Zonenänderung vom Land durchgeführt werden könnte. Allerdings wartete der Bürgermeister die Entscheidung des Landes nicht ab - die Zonenänderung von Rot auf Gelb kam erst Jahre nach Baubeginn.

Ebner ist nicht nur Präsident des Fußballvereins, sondern auch Chef einer mit der Errichtung befassten Baufirma. Das Gericht sah hier den Tatbestand des Amtsmissbrauches verwirklicht. Der Bürgermeister gestand den Fehler ein. Er hätte es nicht machen dürfen, sagte er. Allerdings hätte er für die Jugend gehandelt, denn die sei am Fußballplatz besser aufgehoben, als im Gasthaus, so der 61-Jährige vor Gericht. 4.500 Euro Strafe und sechs Monate Haft auf Bewährung, lautete das Urteil in diesem Fall.

Vom Vorwurf der Untreue freigesprochen

Ebenfalls angeklagt war der Bürgermeister wegen des Verbrechens der Untreue. Hier wurde ihm vorgeworfen, mit der Pächterin eines im Besitz der Gemeinde befindlichen Buffets am Gössnitzer See keinen Pachtvertrag abgeschlossen zu haben, obwohl dies im Gemeinderat beschlossen worden war. Dadurch habe er die Gemeinde finanziell geschädigt, so die Anklage. Die Frau zahlte tatsächlich keine Miete, allerdings hatte sie in das Gebäude investiert. Rund 30.000 Euro für eine Solaranlage, einen Kinderspielplatz und mehr.

Diese Investitionen wurden mit der Gemeinde gegengerechnet, wenn auch ohne Vertrag. Vom Vorwurf der Untreue wurde der 61-Jährige am Donnerstag freigesprochen. Das Gericht sah keinen Straftatbestand, da die Gemeinde materiell nicht geschädigt worden sei, wiewohl ein wissentlicher Befugnismissbrauch unbestreitbar vorliege.

Richter-Kritik an Anzeigenflut

Oberstaatsanwalt Michael Schön verwies schon in seinem Anklagevortrag auf die schwierigen Verhältnisse in der Oberkärntner Gemeinde. „In Stall im Mölltal bekriegen sich die Parteien mehr als verfassungsmäßig vorgesehen.“ Die Ermittlungen hätten sich aufgrund der vielen Anzeigen schwierig gestaltet, so Schön. Von Richter Manfred Herrnhofer gab es deshalb eine Rüge in Richtung des Angeklagten und der als Zuschauer anwesenden Gemeinderäte. „In Stall zeigen sich alle gegenseitig an. 77 Eingaben müssen bearbeitet werden. Meinen Sie, die Justiz hat nichts anderes zu tun?“ Ebner nahm das Urteil an. Oberstaatsanwalt Schön gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

SPÖ: Keine Konsequenzen für Ebner

Für Ebner wird es laut Landesgeschäftsführer Daniel Fellner wegen der Verurteilung keine Konsequenzen geben. Fellner sagte zur APA, Bürgermeister Peter Ebner sei durch das Urteil - 4.500 Euro Geldstrafe und sechs Monate bedingte Haft - „schon genug gestraft“. Der SPÖ-Landesgeschäftsführer betonte, dass es zum weit schwerwiegenderen Vorwurf der Untreue einen Freispruch gegeben habe. Außerdem habe Ebner auch im Fall des Amtsmissbrauchs „nur zum Wohl der Gemeinde“ gehandelt und es sei kein Schaden entstanden.

Eine Rücktrittsaufforderung an Ebner gibt es vom BZÖ. Landtagsabgeordneter Wilhelm Korak sagte am Donnerstag, SPÖ-Chef und Landeshauptmann Peter Kaiser müsse für die notwendige politische Hygiene in roten Reihen sorgen: „Sollte Ebner nicht den nötigen Anstand besitzen um freiwillig zurückzutreten, muss Landeshauptmann Kaiser ein Machtwort sprechen.“

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