Freispruch für unsittliche Berührung

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Mittwoch ein Prozess wegen sexuellen Missbrauchs einer Pensionistin fortgesetzt worden - es gab einen Freispruch. 2005 soll sich ein Kärntner nach einer Zechtour in der Türkei auf ein falsches Boot verirrt haben und eine Frau unsittlich berührt haben.

Der damals 36-Jährige war mit Freunden auf einem Segeltörn in der Türkei. Nach einer ausgiebigen Lokaltour, mit einem beachtlichen Promillepegel machte er sich auf den Weg zurück in den Hafen. Er sagte vor Gericht aus, er habe vier große Biere, eine Flasche Wein und bis zu 15 Bacardi Cola getrunken. Im Rausch verwechselte er aber das Mietboot mit dem Nachbarschiff.

Fremde Frau unsittlich berührt

Laut eigenen Angaben sei er müde gewesen und habe sich einfach nur hinlegen wollen. Das tat er dann auch, allerdings im Bett eines Pensionistenehepaares auf dem fremden Boot. Laut Staatsanwaltschaft habe er die nackte schlafende 60-jährige Pensionistin aus Deutschland geküsst und mehrmals unsittlich berührt, während ihr Ehemann nichtsahnend im selben Bett schlief. Die Deutsche stellte sich nach eigenen Angaben zuerst tot, begann dann aber doch zu schreien. Daraufhin flüchtete der Kärntner von dem Boot - ließ jedoch seine Unterhose und sein Handy zurück.

Mit dem Promille-Pegel alleine könne man das nicht rechtfertigen, sagte der Sachverständige aus Graz, er attestiert dem Angeklagten, dass er damals doch zurechnungsfähig gewesen sein müsse, weil der Alkomattest damals nur knapp ein Promille ergeben habe.

„Dachte, mein Mann wollte was von mir“

Zum Schluss kam der Auftritt des Verteidigers, Hans Gradischnig. Er gab erstmals Einblicke in das Vernehmungsprotokoll des Opfers, der damals 60 Jahre alten deutschen Urlauberin. Diese Aussagen brachten alles ins Wanken. Denn die Frau sagte damals, sie habe gedacht, dass ihr Mann in der Nacht was von ihr wollte, und habe sich schlafend gestellt - in der Hoffnung, er würde wieder aufhören.

Diese Aussagen waren auch Teil der Urteilsbegründung. Für den Schöffensenat um Richter Gerhard Pöllinger ließen sich die Vorgänge in der Kajüte im Nachhinein nicht mehr vollständig aufklären. Deshalb wurde der Kärntner im Zweifel freigesprochen. Staatsanwältin Antoinette Tröster meldete jedoch umgehend Nichtigkeit an. Beendet ist die Causa für den Kärntner damit noch nicht. Auch in der Türkei droht dem Mann noch Ärger. Dort wurde er 2008 in Abwesenheit zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.