Kleintierbesitzer muss Verpflegung zahlen

Der holländische Händler, dessen Transporter mit rund 1.700 Kleintieren und Schlangen am 31. Mai auf der A10 verunglückte, darf die Tiere nur gegen Bezahlung der Bergungs- und Verpflegungskosten abholen, gab Tierschutzreferent Christian Ragger (FPK) bekannt.

Laut Ragger soll mittlerweile ein geeignetes Fahrzug zum Weitertransport zur Verfügung stehen. Der Händler dürfe seine Tiere nur abholen, wenn er eine Kautionszahlung für die Kosten des Tierheimes, der Bergung und die zu erwartenden Strafen hinterlegt, so Ragger.

Unfall A10 Pkw Lkw Kleintiere

ORF/Matha

Helfer im Tierschutzzentrum versorgten die Tiere, sie wurden gezählt und mussten teilweise operiert werden.

Frettchen und Schlangen bleiben hier

Bei einigen Tieren, u.a. den Pythonschlangen, Frettchen und Nerzen würden die verantwortlichen Tierärzte mangels Gesundheits- und Herkunftsbescheinigungen keine Freigabe für den Transport erteilen. Sie bleiben aus Gesundheitsgründen in jedem Fall in Kärnten und für sie sollten neue Besitzer gesucht werden.

Ragger kündigt für diesen illegalen Transport auch strenge Strafen an. „Aus der Sicht des Gesundheits- und Tierschutzes ist es unverantwortlich, Tiere, deren Herkunft und Seuchenstatus ungeklärt ist, durch halb Europa zu karren. Es ist davon auszugehen, dass nach dem Unfall nicht alle Tiere eingefangen werden konnten. Das Risiko, dass z.B. ein tollwutkrankes Tier ausgekommen ist, kann man nicht ausschließen. Das hätte weit reichende Konsequenzen“.

Tiertransporter A10 Illegal Suche

Tiko

Nach dem Unfall: Mühsame Suche nach verschreckten Kleintieren.

Tracis-System für Tansporte

Es gebe in Europa nicht umsonst das so genannte „Tracis-System“. Im Ursprungsland muss ein Tierarzt die Gesundheit und die Transportfähigkeit der Tiere bestätigen. Der Transport bekommt eine Lizenznummer und die geplante Transportroute muss in einem europaweiten Informationssystem eingespeichert werden, sodass die Transitländer wissen, welche Tiere durchreisen und Kontrollen durchführen können. „Der holländische Tierhändler und sein Transporteur haben diese Regelungen ignoriert. Sie wollten die Tiere unerlaubt auf einen großen Markt in Oberitalien bringen“, so Ragger. Die Behörden wussten nichts von dem Transport und um welche Tiere es sich handele.

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Bei der Bezirkshauptmannschaft Spittal sind laut Ragger Strafverfahren wegen der fehlenden Transportgenehmigung, wegen einer nicht vorhandenen Zulassung des Fahrers und wegen eines für diesen Tiertransport ungeeigneten Fahrzeuges anhängig. Der Magistrat Klagenfurt ermittle wegen der fehlenden Atteste in Bezug auf den Seuchenstatus der Tiere, u.a. auch wegen fehlender Chips für die Frettchen und Nerze.

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