EU-Rückforderungen: Wer zahlt?

Bei den von der EU geforderten Rückzahlungen von Förderungen wegen zu großer Almflächen hieß es aus Brüssel, nicht die Bauern müssten die Förderungen zurückzahlen, sondern die Agrarverwaltung. Die Bauern sagen, das Erfassungssystem sei nicht EU-konform.

Kärntenweit sind bis zu 5.000 Bauern, die Vieh auf Almen halten, von der drohenden Rückzahlung betroffen. Einer von ihnen ist Heimo Urbas, er treibt 40 Rinder auf die Alm einer Agrargemeinschaft und müsste nun kräftig zurückzahlen: „Bei mir geht es konkret um 44.000 Euro. Ich bin Mitglied einer Agrargemeinschaft. Der Obmann hat die Fläche digitalisiert, die 250 Hektar wurden bestätigt. 2011 hat eine Kontrolle nur mehr 150 Hektar festgestellt.“

„Österreichisches System nicht EU-konform“

Den Schaden hätte die Republik zu zahlen, so Urbas, denn die EU gebe seit 1992 vor, dass der Nationalstaat ein Flächenerfassungssystem einzuführen habe, das eine Toleranz bei der Messung von nur fünf Prozent aufzuweisen habe. Es sei zwar ein System einführt worden, wo sich die Fläche messen lasse, aber wie viel davon Futterfläche sei - abzüglich Latschen, Almrausch oder Steine etc. - lasse sich damit nicht messen. Darauf beruhen die großen Unterschiede bei der Flächenerfassung.

Auf Rechtsstreit ankommen lassen

Urbas stellte die Frage, ob es mit dem österreichischen System überhaupt möglich sei, die richtige Fläche festzustellen. Die tatsächliche Fläche könne auch ein Kontrollor nur schätzen, daher stelle jeder eine andere Fläche fest. Urbas weigert sich nun, zu zahlen und will es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Mößler: jeder klagt nun jeden

Einen Rechtsstreit gibt es auch zwischen der EU und Österreich über das System der Flächenerfassung für die Almprämien. Landewirtschaftskammerpräsident Johann Mößler sagte, es solle ein Schiedsgericht eingerichtet werden. Er räumte ein, dass auch die Landwirtschaftskammer an der umstrittenen Flächenerfassung mitgewirkt habe: „Diese Flächenfeststellung erfolgt gemeinsam. Denn wer kann genau sagen, was man auf einem Luftbild am Computer sei, ob es dort Futterfläche gibt, ob es dort auch Sträucher gibt. Diese Information kann nur ein Landwirt geben. Die EU ihrerseits hat bei ihren Kontrollen mit den allerneuesten Luftbildern agiert, da ist es zu massiven Verringerungen gekommen.“

Es gebe laut Mößler Betriebe, wo es um Rückforderungen von mehr als 10.000 Euro gebe. Man versuche natürlich jede Form, um zum Recht zu kommen. Es gebe Klagen gegen die AMA, gegen Kammern und Ministerium, so Mößler. Allerdings würde die überwiegende Anzahl der Betroffenen ohne Strafzahlungen davonkommen, so Mößler. Jetzt gehe es darum. bei den derzeit laufenden neuen Förderanträgen so korrekte Flächenangaben wie möglich zu machen, ohne gleichzeitig Förderansprüche aus der Vergangenheit zu verlieren.

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