Jost: Kommission entscheidet am 19. Februar
Unter dem Vorsitz von Heimo Kadiunig entschied die weisungsfreie Kommission, dass die Frage der Suspendierung vom Disziplinarverfahren getrennt wird. Das heißt, in der Sitzung am 19. Februar wird entschieden, ob die Suspendierung aufgehoben wird oder aufrecht bleibt.
Eigenes Verfahren um Dienstpflichtsverletzungen
Extra abgeführt wird das eigentliche Disziplinarverfahren um angezeigte Dienstpflichtsverletzungen, hieß es am Dienstag in einer Aussendung der Disziplinarkommission. Hier sei der Sachverhalt durch die vorliegenden Akten, Gerichtsurteile, Einvernahmeprotokolle und den Bericht der Korruptionsstaatsanwaltschaft ausreichend geklärt und daher keine mündliche Verhandlung in Anwesenheit des Beschuldigten notwendig.
Jost würden alle Unterlagen zur Verfügung gestellt. Er könne innerhalb einer bestimmten Frist Stellung nehmen, danach werde die Disziplinarkommission tagen und über mögliche Dienstpflichtsverletzungen entscheiden.