Birnbacher: Anwälte gehen in Berufung

Nach den Urteilen in der Causa Birnbacher haben der Ankläger und die Anwälte von Josef Martinz, Hans-Jörg Megymorez und Gerd Xander umgehend Berufung und Nichtigkeit eingelegt. Birnbacher erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

Zum Strafausmaß von 5,5 Jahren für Josef Martinz meinte Richter Manfred Herrnhofer, das Hypo-Geschäft sei wohl ein gutes Geschäft gewesen, aber auch eines der „schmutzigsten Geschäfte Kärntens“, das für eigene Zwecke verwendet worden sei. Erschwerend sei natürlich auch die Höhe des Schadens, mildernd die Unbescholtenheit. Martinz habe richtig gesagt, dass er es nicht allein gewesen sei, „aber der andere ist nicht mehr da“ - mehr dazu in: Richter: „Primat der Politik“.

Dietrich Birnbacher, Richard Soyer

APA/Gert Eggenberger

Dietrich Birnbacher mit Anwalt Richard Soyer.

Bei Martin „verwerfliche Motivlage“

Bezüglich der Strafzumessung habe es sich der Senat nicht leicht gemacht, betonte Herrnhofer. Man habe alle Für und Wider abgewogen, „und es ist uns völlig egal, was die Zeitungen schreiben“. Mildernd sei neben der Unbescholtenheit auch das Faktum, dass die Tat lange zurückliege, was sich bei allen Angeklagten in einem „Abzug von sechs Monaten“ niederschlage. Allen vier komme zugute, dass ein Teil der Summe sichergestellt worden sei.

Die „besonders verwerfliche Motivlage“ komme bei Martinz erschwerend hinzu. Bei den Vorständen sei neben der Unbescholtenheit einberechnet worden, dass die Tat unter Einwirkung eines Dritten erfolgt sei. Hier sei aus generalpräventiven Aspekten keine teilbedingten Strafen gewährt worden, sie seien immerhin hoch bezahlte Manager.

Milderungsgründe bei Birnbacher

Die Beurteilung Dietrich Birnbachers sei schwierig gewesen, führte der Richter aus. Die Milderungs- und Erschwerungsgründe seien leicht zu fassen gewesen. „Er war der einzige, der Verantwortung übernommen hat.“ Beim Wert des Geständnisses sei klar, es habe zur Wahrheitsfindung definitiv beigetragen. „Wir sind nicht überzeugt, dass er uns in allen Bereichen die ganze Wahrheit gesagt hat.“ Dies betreffe vor allem seine Vermögensverhältnisse.

Andererseits habe er sich zur Schadensgutmachung verpflichtet. Es gebe für Birnbacher keine Kronzeugenregelung, aus spezialpräventiven Überlegungen sei man aber der Ansicht, dass er nicht die gesamte Strafe verbüßen müsse.

„Geheimhaltung nicht zu begründen“

Herrnhofer hatte Martinz vorgehalten, dass er Megymorez in der Aufsichtsratssitzung sagen hatte lassen, wie niedrig die Kosten gewesen seien, und das zu einem Zeitpunkt, als schon klar gewesen sei, dass Geld fließen würde. Das Gericht sei zwar durchaus der Ansicht, dass es ein großes Geschäft gewesen sei, wie Martinz immer wieder betont habe.

Hans-Jörg Megymorez

APA/Gert Eggenberger

Hans-Jörg Megymorez

Aber zu dem Zeitpunkt, als es zur Umsetzung der Vertragsentwürfe ging, sei die weitere Geheimhaltung nicht mit Untersuchungsausschuss oder dass die Bayern noch kein Geld überwiesen hätten zu begründen gewesen: „Hier wird verheimlicht.“ Die Politik habe das Primat des Handelns auch hier nicht aus der Hand gegeben.

Brief rückdatiert

Das sei daran zu erkennen, dass Megymorez nichts anderes eingefallen sei, als 2008 einen Gegenbrief zu verfassen und mit Birnbacher gemeinsam den Anschein zu erwecken, dass das Ganze bereits 2007 geschehen sei. Hier habe die Politik bestimmt: Die Holding hat das zu zahlen. Herrnhofer: „Das war nicht der unausgesprochene Befehl, sondern der ausgesprochene Befehl.“ Das Leistungsverzeichnis des Steuerberaters sei eine Chronologie gewesen, das müsse Juristen, wie es die beiden Vorstände seien, klar gewesen sei.

Aber, so der Richter, „es wird noch schlimmer“. Man habe einen Rechtsberater beigezogen, der mit dem Gutachter diskutiere. „Ein objektiver Prüfungsauftrag sieht anders aus.“ Auch hier wieder die Erklärung des Richters: Es sei die Direktive von der Politik ausgegeben worden, die Kosten seien zu übernehmen.

„Martinz und Haider wollen nicht zahlen“

Bemerkenswert aus rechtlicher Sicht sei, dass sich Haider und Martinz absichern wollten, auf keinen Fall zahlen zu müssen, falls die Landesholding doch nicht in der Lage sein sollte, das Honorar zu zahlen. „Da gehört schon eine kriminelle Energie der besonderen Art dazu.“ Herrnhofer bezog sich dabei auf Verzichtserklärungen Birnbachers. Dieser hatte den Politikern schriftlich gegeben, dass er ihnen gegenüber auf Ansprüche verzichte.

Martinz und Haider seien „Prüfungsorgane“ der Landesholding gewesen, und genau diese hätten sich in der Frage, ob die Holding ihre Zahlungsverpflichtung übernehmen müsse, massiv eingeschaltet.

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