Kontroverse rund um Windparks

Kurt Scheuch (FPK) hat den Entwurf der Verordnung zur Genehmigung von Windrädern präsentiert. Ein Punkt ist, dass Windräder nicht sichtbar sein dürfen. Die IG Windkraft sagt, diese Verordnung bedeute quasi das Aus für die Windkraft in Kärnten.

Der Verordnungsentwurf wurde im Naturschutz- und Raumordnungsbeirat einstimmig angenommen. Kurt Scheuch alsRaumplanungsreferent will den Verordnungsentwurf bei der nächsten Regierungssitzung einbringen.

Ab drei Windrädern wird von einem Windpark gesprochen. Dieser muss 1.500 Meter von besiedeltem Gebiet entfernt und die Räder dürfen nicht weiter als 40 Kilometer sichtbar sein. Ein Verbot für Windräder gibt es in Nationalparks, Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie in Biosphärenparks. Zudem darf die Trinkwasserversorgung nicht beeinträchtigt werden, sagte Raumplanungsreferent und FPK-Obmann Kurt Scheuch.

Petzen dürfte als Standort ausscheiden

Weil die Petzen ein Vogelschutzgebiet ist, gehen Experten davon aus, dass sie nicht mehr als Standort in Frage kommt. Scheuch wollte dazu nichts sagen. Er geht jedenfalls von rund 40 möglichen Standorten in Kärnten aus. Scheuch: „Nach einer kleinen Vorprüfung meiner Abteilung wäre es möglich, dass laut dieser Verordnung bald in Kärnten 105 Windräder stehen könnten. Diese Verordnung sucht diese Standorte mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Natur.“

Nach 25 Jahren abtragen?

Auch wenn nur ein Windrad oder zwei Windräder aufgestellt werden, müsse das gesamte strenge naturschutzrechtliche Verfahren durchlaufen werden, so Scheuch. Eine Besonderheit der geplanten Verordnung ist eine automatische Überprüfung nach drei Jahren und dass sie nach vier Jahren automatisch außer Kraft tritt. Dies laut Scheuch deshalb, damit man ständig auf neue Technologien Rücksicht nehmen könne.

Genehmigungen für Windparks sollen nur 25 Jahre lang gelten. „Mit einer Auflage an den Betreiber, finanzielle Möglichkeiten zu schaffen, diese Anlagen nach 25 Jahren abzutragen.“ Scheuch rechnet damit, dass der Entwurf in der nächsten Regierungssitzung beschlossen wird. Energiereferentin Beate Prettner (SPÖ) sagte, sie habe den Entwurf noch nicht gesehen.

IG Windkraft: kann man nicht verstecken

Laut Stefan Moidl, dem Geschäftsführer der IG Windkraft, ziele diese Verordnung darauf ab, Windräder nur in jenen Gebieten zu ermöglichen, in denen sie nicht gesehen werden können. Diese Sichtbarkeitsregelung wäre eine nicht sachgerechte Hürde für den Ausbau erneuerbarer Energie und würde große fachliche und juristische Probleme verursachen. Windräder müssen, um Strom zu erzeugen, vom Wind möglichst ungehindert angeströmt werden,so Moidl. Mit dem Versuch sie zu verstecken erzeugt man keinen sauberen Windstrom, sondern höchstens Luftschlösser, sagte er.

Bei tatsächlicher Umsetzung dieser Verordnung, erwartet die IG Windkraft, abseits von Einzelprojekten, keine tatsächliche Realisierung von Windkraftprojekten in den nächsten vier Jahren in Kärnten. Windräder seien große Bauwerke und von da her auch weithin sichtbar. Versteckt werden können sie nicht, so Moidl.

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