18 Monate Haft wegen Wiederbetätigung

Am Landesgericht Klagenfurt ist ein 26 Jahre alter Klagenfurter wegen Wiederbetätigung zu 18 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, verurteilt worden. Der Mann hatte Adolf Hitlers „Mein Kampf“ im Internet als sein Lieblingsbuch bezeichnet.

Dem Klagenfurter wurde zur Last gelegt, im Jahr 2011 in einem sozialen Netzwerk Adolf Hitlers „Mein Kampf“ als Lieblingsbuch bezeichnet sowie Links zu Videos mit nationalsozialistischem Inhalt, unter anderem mit Originalaufnahmen einer Kampfrede Hitlers, hineingestellt zu haben.

Bereits mehrfach vorbestraft

Der wegen Gewaltdelikten mehrfach vorbestrafte Angeklagte hatte sich zuerst teilweise schuldig bekannt. Er gab zu, die inkriminierten Inhalte ins Internet gestellt zu haben, bestritt aber, dass er damit nationalsozialistisches Gedankengut habe verbreiten wollen. Er habe dadurch nur die Löschung seines Facebook-Profils erreichen wollen, verantwortete sich der Angeklagte. Sein Verteidiger führte auch an, dass sich sein Mandant weder politisch betätigt noch nationalsozialistisches Gedankengut verherrlicht habe.

Von NS-Ideologie distanziert

Ebenso distanzierte sich der Angeklagte auf Befragen des Richters dezidiert von der NS-Ideologie. Er gab an, dass sein Facebook-Account gehackt worden sei und er ihn deshalb habe loswerden wollen. Warum er denn nicht die einzelnen Inhalte gelöscht und damit sein Profil inhaltsleer gemacht habe, fragte Richter Gerhard Pöllinger. „Daran habe ich nicht gedacht“, sagte der Angeklagte.

Staatsanwalt Helmut Jamnig wertete die Aussage des Angeklagten als Schutzbehauptung. Der Klagenfurter habe zuerst ein unauffälliges Facebook-Profil erstellt und sich daraufhin einen großen Internet-Freundeskreis zugelegt, den er unter anderem über Freundesanfragen bei Politikern erreicht habe, führte der Staatsanwalt aus. Dann habe der Mann sein Profil geändert, sein Bild durch SS-Runen ersetzt und nationalsozialistische Inhalte hinzugefügt. Durch „Öffnen für Freunde von Freunden“ habe über mehrere Monate ein unüberschaubar großer Kreis Zugang zu diesen Inhalten gehabt, so Jamnig.

Schuld zugegeben

Nach der Befragung durch die Richter und einer Rücksprache mit seinem Verteidiger gab der Mann schließlich seine Schuld vollinhaltlich zu. Er sei sich jedoch über die Folgen seiner Handlung nicht bewusst gewesen und es tue ihm leid, sagte er.

Das Schwurgericht verurteilte ihn zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt. Erschwerend für das Strafausmaß war laut dem Richter der rasche Rückfall des vorbestraften Angeklagten. Strafmildernd wirkte sich das reumütige und umfassende Geständnis aus. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.