Wildkamera als „Liebesfalle“ für Politiker
Die Wildkamera erwischte den Oberkärntner Politiker „in flagranti“ in einer eindeutigen Situation. Die Wildkameras werden immer billiger und damit beliebter, sie sollen den Jägern zeigen, welches Wild durch ihr Revier streift. Sie sind unscheinbar, werden meist an Bäumen befestigt und können sogar bei Nacht mit Infrarotlicht Bilder machen, wenn sich vor ihrer Linse etwas bewegt.
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Hohe Strafen drohen den Jägern
Sollten inkriminierende Fotos aus Wildkameras öffentlich die Runde machen, könne die Strafe sehr hoch sein, sagt Hans Zeger, Obmann der Arge Daten. Für Fotos, die jemanden bloßstellen, ihm etwa in einer intimen Situation zeigen, drohen bis zu 20.000 Euro Strafe für die Verletzung der Privatsphäre.
Videoüberwachung müsste genehmigt werden
Datenschutzrechtlich seien diese automatischen Kameras generell ein großes Problem, kritisiert Hans Zeger. Jede Videoüberwachung müsse grundsätzlich von der Datenschutzkommission genehmigt werden, das gelte natürlich auch für die Wildkameras.
Zumindest sei die Genehmigung nötig, wenn die Kamera technisch dazu geeignet sei, Menschen auf den Bildern zu identifizieren. Bei schlechter Auflösung sei eine Genehmigung nicht zwingend. Bis zu 10.000 Euro Strafen drohen Jägern, die Kameras ohne Genehmigung aufstellen.
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Warnhinweise sind verpflichtend
Auf jeden Fall müsse es aber einen Hinweis auf die Videoüberwachung geben, sagt Zeger: „Damit kann ein Besucher oder Spaziergänger sich darauf einstellen und den überwachten Bereich vermeiden.“ Dieser Hinweis müsse in der Nähe der Kamera platziert sein. Wie dieser Warnhinweis auszusehen hat, ob zum Beispiel ein Schild angebracht werden muss, sei im Einzelfall zu klären.
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Jägerschaft nicht beunruhigt
Aus Sicht der Kärntner Jägerschaft ist das Thema Wildkameras noch kein Thema. „Ich will aber als Juristin nicht ausschließen, dass wir damit in Zukunft noch konfrontiert werden und Aufklärungsbedarf entstehen wird. Die Kameras werden vorwiegend zur Beobachtung von Fütterungen verwendet. Man sollte aber wissen: Im Umkreis von 400 Metern herrscht bei Rotwildfütterungen Betretungsverbot. Es gilt jedenfalls auch, unsere Mitglieder über die rechtlichen Grundlagen zu informieren“, erklärte Freydis Burgstaller-Gradenegger von der Kärntner Jägerschaft.
„Die Kameras enthalten eine Speicherkarte, die wie bei herkömmlichen Kameras gewechselt werden kann“, erklärt Jagdausstatter Gerhard Maierhofer gegenüber dem ORF Kärnten.
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