Kinderporno - Konsumenten geständig

Im Halbstundentakt hat am Mittwochvormittag Richter Gerhard Pöllinger gegen zwei Männer verhandelt, die Kinderpornografie im Internet konsumiert haben. Einer zeigte sich sofort, der andere am Ende der Verhandlung geständig.

Der erste Angeklagte, ein 45 Jahre alte Villacher, zeigte sich vor Gericht voll geständig und voller Reue. Der Mann hatte sich zwischen 2010 und 2012 zahlreiche Bilder mit eindeutigen kinderpornografischen Inhalten aus dem Netz heruntergeladen. Ein technischer Gutachter hatte die beschlagnahmte Computerfestplatte durchleuchtet und eindeutige Spuren zu den Kinderpornoseiten dokumentiert. Als Richter Pöllinger den Angeklagten fragte, was denn seine Frau gemeinte habe, als die Sache aufflog, sagte der Mann: "Sie ist aus allen Wolken gefallen - und ich selbst auch“.

Wie der Angeklagte vor der Urteilsverkündung ankündigte, will er mit Kinderpornografie künftig nichts mehr zu tun haben. Er wurde zu 2.700 Euro Geldstrafe und vier Monaten bedingter Haft verurteilt.

Immer neue Ausreden - bis es dem Richter reichte

Der zweite Angeklagte, ein Notstandshilfeempfänger Jahrgang 1979 aus Ferlach, bestritt auch an diesem dritten Verhandlungstag, etwas mit der Festplatte zu tun zu haben, die von der Polizei nach einer Anzeige bei ihm in der Wohnung gefunden worden war. Diese sei „von den Nachbarn“ behauptete der Mann anfangs, bis er sich weiter in Ungereimtheiten verstrickte und immer neue Geschichten erzählte, wie die Platte zu ihm gekommen sei und wer sich die Kinderporno-Fotos, deren Spur im Netz sich auch hier verfolgen ließ, angeschaut haben könnte.

Pöllinger: „Sie beleidigen meine Intelligenz“

Irgendwann reichte es Richter Gerhard Pöllinger, der schließlich laut wurde und aufbrausend meinte: „Sie beleidigen meine Intelligenz“. Schließlich besprach sich der Angeklagte noch einmal mit seinem Verteidiger und gestand schließlich seine Tat: „Es tut mir leid, ich war neugierig“. Das Urteil: 1.200 Euro Strafe - die in 24 Monatsraten abgezahlt werden dürfen - und sechs Monate bedingte Haft. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.