T-Shirt-Streit: Für Polizei „entartete“ Äußerung

Ein 44-jähriger Villacher ist im August beim Villacher Kirchtag festgenommen worden. Er trug ein T-Shirt mit der Aufschrift „Uwe, geh in Häfn!“. Der Mann erhob Einspruch gegen die Verhaftung, die Polizei spricht von „entarteter“ Meinungsäußerung.

Anfang August wurde in Villach am Rande eines Kirchtagsumzuges ein 44-jähriger gebürtiger Kärntner von der Polizei festgenommen. Er hatte ein Shirt getragen, auf dem „Uwe geh in Häfn!“ zu lesen war.

Uwe geh in Häfn, T-Shirt, Scheuch

ORF

Selbst gebastelter Aufdruck: „Uwe geh in Häfn, das ist part of the game“

Er soll FPK-Mitgliedern ein Wortgefecht geliefert haben. Weil er sich nicht ausweisen wollte, wurde er festgenommen. Nun hat er Beschwerde gegen die Amtshandlung beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) eingelegt.

„Störung der öffentlichen Ordnung“

In der Strafverfügung sei, so Anwalt Gottfried Hudl, zu Unrecht behauptet worden, der Beschwerdeführer habe durch besonders rücksichtsloses Verhalten den Ablauf der Veranstaltung Villacher Kirchtag und somit die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestört. Der Vorfall habe sich aber abseits des Kirchtagsumzuges ereignet, was vom Villacher Bürgermeister Helmut Manzenreiter (SPÖ) auch bestätigt worden sei. Damit sei seinem Mandanten das Recht auf freie Meinungsäußerung entzogen worden.

Polizeibericht: „Entartete“ Meinungsäußerung

Die Polizei sieht das anders. In der Gegenäußerung heißt es wörtlich: „Hinsichtlich dieses Beschwerdegrundes ist zusammenfassend festzuhalten, dass der Beschwerdeführer den Tatbestand einer Störung der öffentlichen Ordnung gemäß § 81 Abs. 1 SPG setzte und somit im Sinne der oben zitierten Judikatur des VfGH sich außerhalb jener Schranken befand, die der Sicherheit der öffentlichen Ordnung vor entarteter Meinungsäußerung dienen und war daher das Verhalten des Beschwerdeführers nicht durch das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 10 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention, Anm.) gerechtfertigt.“

Der UVS wird sich am 13. Dezember in Klagenfurt mit der Causa befassen, die Verhandlung ist für 9.30 Uhr anberaumt.

Die „Part of the game“-Affäre

FPK-Landesparteiobmann Uwe Scheuch war Anfang August am Landesgericht Klagenfurt in der „Part of the game“-Affäre zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, wegen Geschenkannahme durch Amtsträger (Amtsmissbrauch) verurteilt worden. Scheuch soll im Gespräch mit einem Parteifreund angedeutet haben, sich für die Staatsbürgerschaft eines russischen Investors einsetzen zu wollen. Sein Gesprächspartner hatte die Unterhaltung heimlich mitgeschnitten - mehr dazu in Scheuch-Urteil: Schriftliche Begründung liegt vor (kaernten.ORF.at).

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