Freundin Finger gebrochen: Haft und Geldstrafe

Wegen schwerer Körperverletzung und falscher Beweisaussage ist ein 25-jähriger Liebenfelser zu zehn Monaten bedingter Haft und Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte seiner Freundin zwei Finger gebrochen und sie später mit dem Auto angefahren.

Die Geschichte der Beziehung zwischen dem 25-Jährigen und seiner 19-jährigen Freundin sorgte bei Gericht immer wieder für Kopfschütteln bei Richter Gernot Kugi und Staatsanwältin Karin Schweiger. Der Liebenfelser soll seine Freundin im August des Vorjahres geschlagen haben und dies mit einer derartigen Wucht, dass er ihr zwei Finger der rechten Hand brach. Vier Monate später eskalierte wieder ein Streit, der 25-Jährige soll seine Freundin absichtlich mit dem Auto angefahren und verletzt haben.

Angeklagter belastet Opfer

Beide Vorfälle sind dokumentiert, zwei Gerichtssachverständige sagten vor Gericht aus. Zuerst wollte Richter Kugi den Angeklagten zu den Taten befragen, doch der stritt alles ab, was in der Anklageschrift zu lesen ist. Er sei unschuldig, viel eher habe er sich vor der 19-Jährigen schützen müssen, die auf ihn eingeschlagen habe. Wie er sich die zwei gebrochenen Finger erklären könne, wollte auch Staatsanwältin Karin Schweiger wissen. Er sei nur einen Faustschlag ausgewichen, seine Freundin hätte dann, als er in Deckung gegangen sei, gegen den Kasten geschlagen.

Auch mit dem Auto sei das alles ganz anders gewesen. Er sei nach einem Streit vor ihr davongelaufen, in sein Auto gesprungen, und davongefahren Sie selbst sei gestürzt, als sie auf das Auto geschlagen habe. Dann sagte die 19-jährige, zierliche junge Frau in den Gerichtssaal. Sie bestätigte alles, wie es in der Anklage steht. Außerdem habe er sie aufgefordert, vor der Gerichtsverhandlung so auszusagen, wie er.

Schmerzensgeld für Freundin

Im Zweifel für den Angeklagten, verlangte der Verteidiger des 25-Jährigen. Doch dann kamen die beiden medizinischen Gutachter zu Wort, sie können die Version des Angeklagten nicht nachvollziehen, wonach sich die 19-Jährige selbst verletzt hätte. Geständnis gab es bis zum Schluss keines. Das Urteil lautet auf zehn Monate bedingte Haft mit einer Probezeit von drei Jahren. Dazu noch eine Geldstrafe von 1.920 Euro, außerdem ist an die junge Frau ein Teilschmerzensgeld von 4.100 Euro zu zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.