Auch Behörden bei Tilly-Prozess im Visier

Am Landesgericht Klagenfurt findet am Donnerstag ein Prozess gegen die Naturfreunde statt. Geklagt werden diese vom Großindustriellen Hans Tilly. Bei dem Prozess wird aber auch die Rolle der Behörden ein Thema sein.

Stein des Anstoßes war eine Aussendung der Naturfreunde, in der wörtlich auf „dramatische Entwicklungen am Wörthersee“ aufmerksam gemacht wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch die Villa von Tilly in Krumpendorf erwähnt.

Der Vorsitzende der Naturfreunde Kärnten, Philipp Liesnig, wird von Hans Tilly auf Unterlassung und Widerruf geklagt. Vorallem die Formulierung „versuchen, den Rechtsstaat zu beugen, ist mit aller Konsequenz zu begegnen" hatte Tilly auf sich bezogen.

Klage ausgeweitet

Außerdem sei die Klage auf neue, kreditschädigende Äußerungen ausgedehnt worden, heißt es in einer Aussendung von Wolfgang List, dem Anwalt der Familie Tilly. So habe Liesnig in einer weiteren Aussendung die Baumschlägerungen im Natura 2000-Schutzgebiet Walterskirchen und den Abriss einer denkmalgeschützten Grundmauer kritisiert. Diese Behauptungen seien unwahr, sagt List und beruft sich auf Gutachten und einen Managementplan für das Natura 2000-Gebiet.

Behörden werden Säumnisse vorgeworfen

Bei dem Prozess am Donnerstag geht es auch um die Rolle der Behörden: In zwei Prüfberichten der Volksanwaltschaft ist von Versäumnissen, Missständen und mangelhaften Sachverständigengutachten die Rede. So habe die Baubehörde jahrelang nicht über diverse Ansuchen und Anträge der Bauwerber entschieden, heißt es im Prüfbericht.

Konkret steht dort: „Die Säumnis mit der Entscheidung über die offenen Anträge legt den Verdacht nahe, dass damit der Abbruch des neuen, der Grünlandwidmung widersprechenden Wohnhauses hinausgeschoben werden soll.“

Anwalt weist Kritik an Bewilligung zurück

Außerdem wird in dem Prüfbericht eine im nachhinein erteilte naturschutzrechtliche Bewilligung kritisiert. Diese Prüfberichte will der Beklagte, Philipp Liesnig von den Naturfreunden, am Mittwoch dem Gericht vorlegen. Wolfgang List, der Anwalt der Familie Tilly, sagt, die Prüfberichte stammen aus dem Jahre 2012 und würden den Stand der Dinge nicht mehr wieder geben. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

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