Heta will Millionen von Tilo Berlin zurück

Am Landesgericht Klagenfurt hat am Freitag ein Zivilprozess gegen Ex-Hypo-Manager Tilo Berlin begonnen. Es geht um eine Forderung der Heta in der Höhe von 2,5 Millionen Euro. Ein außergerichtlicher Vergleich ist fraglich.

Das Geld, 2,57 Millionen Euro, war als „Sonderdividende“ an Altaktionäre bezahlt worden. Zu Unrecht, wie ein Strafverfahren ergab. Berlin wurde wegen dieser Sonderdividende, die im Zuge des Verkaufs der Kärntner Hypo Alpe-Adria an die Bayerische Landesbank ausgeschüttet worden war, rechtskräftig zu zehn Monaten unbedingter Haft verurteilt worden, mehr dazu in OGH bestätigt Schuldspruch gegen Tilo Berlin.

Unterbrechung beantragt

Der Prozessauftakt am Freitagvormittag begann gleich mit einem Antrag von Malte Berlin, dem Bruder und Anwalt Berlins, den Zivilprozess zu unterbrechen. Der Anwalt führte aus, dass ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Graz wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, unter anderem gegen den Präsidenten des Landesgerichts Klagenfurt, Bernd Lutschounig, noch im Laufen sei.

Tilo Berlin Zivilgericht

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Die Heta verlangt von Tilo Berlin 2,57 Millionen Euro zurück

Der Präsident soll als Vorsitzender des Personalsenats unter anderem an Richterzuteilungen im Komplex Hypo Alpe-Adria mitgewirkt haben, obwohl er davon laut Strafprozessordnung möglicherweise ausgeschlossen gewesen wäre. Der Grund: Seine Frau war in Klagenfurt als Staatsanwältin an Ermittlungen im Fall Hypo beteiligt, mehr dazu in Ermittlungen gegen Gerichtspräsidenten. Das Zivilgericht lehnte die Unterbrechung des Verfahrens aber ab, weil es keinen Zusammenhang gebe, so die Begründung.

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Tilo Berlin beim Prozessauftakt am Freitag in Klagenfurt

Zu Gesprächen bereit

In Hinblick auf die anstehenden, hohen Prozesskosten, versuchte die Richterin Gudrun Slamanig außerdem, beide Parteien zu neuen Vergleichsgesprächen zu bewegen. Das müsste erst in einer Vorstandssitzung der Heta beschlossen werden, hieß es vom Kläger. Prinzipiell erklären sich aber sowohl Kläger als auch Berlin bereit, Vergleichsgespräche aufzunehmen.

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Der Prozess wurde vorerst auf unbestimmte Zeit vertagt

Inhaltlich wurde die Streitfrage am Freitag noch nicht behandelt, laut Gericht müssten sämtliche Akten, die sowohl vom Anwalt der Heta sowie auch vom Anwalt Berlins eingebracht wurden, geordnet werden. Im Vorfeld des Prozesses hatte Berlin die Klage als unrechtmäßig bezeichnet, er kündigte an, selbst Schadenersatzforderungen zu stellen. Wann der Prozess weitergeführt wird, blieb vorerst noch offen.

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