15 neue Natura-2000-Gebiete nominiert

Quasi in letzter Minute hat die Landesregierung am Dienstag 15 weitere Natura 2000-Europaschutzgebiete ausgewiesen. Sie will damit Strafzahlungen entgehen. Für die Grundbesitzer soll sich bei der Bewirtschaftung so wenig wie möglich ändern.

Die EU hatte 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet, weil Kärnten - wie die meisten anderen Bundesländer - beim Thema Natura 2000 säumig war. Da Strafzahlungen in der Höhe von zwei Millionen Euro drohen, muss die Landesregierung bis Jahresende neue Gebiete nominieren, am Dienstag werden diese beschlossen - mehr dazu in Zeitdruck bei neuen Schutzgebieten. Insgesamt können mit den 15 am Dienstag beschlossenen Gebieten nun bis Jahresende die erforderlichen 25 Schutzgebiete nachgemeldet werden.

Bei den nachgemeldeten Gebieten handelt es sich um 21 neue und vier Erweiterungen bestehender Gebiete. Trögerner Klamm, Koschuta, Tscheppaschlucht, der Westteil des Mittagskogels in den Karawanken, Garnitzenklamm und der Kronhofgraben in den Karnischen Alpen sind einige der neuen Europaschutzgebiete. Großteils geht es um den Illyrischen Rotbuchenwald als Schutzgut.

Rechtssicherheit für Grundeigentümer

Die Grundeigentümer befürchteten durch den Schutzstatus Nachteile bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder und Flächen. Deswegen gab es vor der Entscheidung für die neuen Schutzgebiete mehrere Gesprächsrunden, Ziel war, die Bewirtschaftung der Flächen möglichst wenig einzuschränken. Die neuen Verordnungen würden nun höchstmögliche Rechtssicherheit für die Grundbesitzer bieten, hieß es von den politischen Referenten.

Eine Lösung gebe es nur wegen dieser intensiven Gespräche mit den Grundeigentümern, sagte Agrarreferent Martin Gruber (ÖVP): Sogar bei strittigen Gebieten, wie Wäldern, habe es eine Einigung gegeben. Und manchmal sei gerade die Bewirtschaftung wichtig für den Erhalt eines Schutzgutes wichtig, sagte Umweltreferentin Sarah Schaar (SPÖ). Der Beschluss sei „ein deutliches Zeichen für den Erhalt unserer Naturlandschaften“, sagte Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ). Gleichzeitig seien die Sorgen der Grundeigentümer ernst genommen worden.

Entschädigung für Grundbesitzer möglich

Weiterhin sei jede zeitgemäße und dem Stand der Technik entsprechende Bewirtschaftung möglich, solange das ausgewiesene Schutzgut nicht erheblich beeinträchtigt werde. Was Eigentümer wo tun dürfen und was nicht, dafür gebe es nun klare Handlungsempfehlungen. Treten für Grundbesitzer dennoch Erschwernisse oder Nachteile ein, muss die Landesregierung sie nun entschädigen. Landwirtschaftskammerpräsident Johann Mößler sagte, der Beschluss trage die Handschrift von Interessenvertretung und Grundbesitzern. Jetzt brauch es eine praxistaugliche Umsetzung.

Eine offizielle Rückmeldung der EU-Kommission wird in den kommenden Monaten erwartet. Das Land gibt zusätzlich noch eine Studie zum Illyrischen Buchenwald in Auftrag. Bis Ende nächsten Jahres soll die Studie auflisten, wo diese Wälder in Kärnten vorkommen.

Resolution zu AKW Krsko

Einstimmig beschlossen wurde in der Regierungssitzung am Dienstag auch eine Resolution an die Bundesregierung bezüglich des grenznahen Atomkraftwerkes Krsko. Darin wird die Bundesregierung ersucht, Druck zu machen, um eine länderübergreifende Umweltverträglichkeitspfrüfung zu erreichen.

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