Obergrenze für Gehälter von Landesmanagern

Die Landesregierung hat am Dienstag auch eine Obergrenze für die Gehälter von Landesmanagern beschlossen, als Richtschnur gilt das Gehalt des Landeshauptmannes in Höhe von 14.367 Euro.

Ob Wirtschaftsförderungfonds, Kärntner Betriebsansiedelung- und Beteiligungsgesellschaft, Krankenanstaltenbetriebsgesellschaft KABEG oder Landesmuseum - für diese und andere Landesgesellschaften gibt es nun neue Spielregeln. Neue Manager dürfen künftig nicht mehr verdienen, als der Landeshauptmann, also höchstens 14.367 Euro brutto im Monat, inklusive aller Zulagen.

Rechnungshof kritisierte Zulagen-Dschungel

Der Rechnungshof hatte jahrelang kritsiert, dass es bei den Zulagen keine Übersicht gebe. Die Obergrenze für die Landesmanager wurde lange geprüft, sagte Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ). Nach mehreren Rechnungshofberichten und Vergleichen mit anderen Bundesländern steht die Regelung nun fest: „Höchstbezug unter Einrechnung aller Nebengebühren, Prämien usw., ist der Bezug des Kärntner Landeshauptmannes.“

Altverträge nicht betroffen

Derzeit verdienen zwei Manager in den Landesgesellschaften mehr als der Landeshauptmann - für diese gilt die neue Verordnung aber nicht. Auf laufende Verträge hat die Verordnung keine Auswirkung. Hinkünftig sollen die Verträge für Landesmanager zeitlich befristet sein. Inkrafttreten soll die Verordnung mit 1. Dezember 2018. Neuerliche Nulllohnrunden der Politiker werden künftige Manager damit auch zu spüren bekommen.

Betroffene Landesanstalten

Anstalten und Fonds, die von dieser Regelung betroffen sind, sind etwa der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds, die Kärntner Beteiligungsverwaltung, der Krankenanstalten-Betreiber KABEG, das Landesmuseum oder das Landesarchiv.

Team Kärnten: „Besser spät als nie“

Mit der nunmehr beschlossenen Einführung der Deckelung der Einkommen von Managern in landesnahen Unternehmen sieht Gerhard Köfer eine langjährige Forderung des Team Kärnten „besser spät als nie“ als erfüllt an. Die Gehalts-Obergrenze sei angesichts des „Wildwuchses bei landesnahen Gesellschaften“ wichtig. Die zukünftige Befristung von Verträgen sieht Köfer ebenfalls als Notwendigkeit, da dem Land Handlungsspielräume überlassen blieben und in diesem Zusammenhang auch eine gewisse Sicherheit gewährleistet sei.

Ein sinnvoller nächster Schritt wäre die Neustrukturierung der Landesbeteiligungen und Landesgesellschaften. Laut Team Kärnten wäre es zum Beispiel denkbar, BABEG und KWF zusammenzulegen, nachdem beide Gesellschaften ohnehin finanziell und personell eng miteinander verbunden wären.

FPÖ spricht von „Alibiaktion“

Die von der Rot-Schwarzen Landesregierung vorgestellte Gehaltsobergrenze bei den Gehältern der Landesmanager sei eine „reine Alibiaktion“, hieß es von der FPÖ in einer Aussendung. „Im Kampf gegen SPÖ-ÖVP Postenschacher, zu hohe Personalkosten in den Landesgesellschaften und zu viele Geschäftsführerpositionen tut sich nämlich gar nichts. Die Forderung der FPÖ nach einer Reduzierung der Vorstandspositionen in Landesgesellschaften und Einsparungen von mehreren hundert Tausend Euro im Jahr wurde noch immer nicht umgesetzt“, sagte der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Gernot Darmann in einer Reaktion.

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