Vögele-Mitarbeiter über Rechte informiert

Von der Insolvenz der Modekette Vögele sind in Kärnten mehr als 80 Mitarbeiter betroffen. Am Dienstag begannen die geplanten Beetriebsversammlungen von Betriebsrat, Gewerkschaft und Arbeiterkammer. Vor allem geht es ums Geld.

Interviews dürfen die Mitarbeiter von Vögele/OVS nicht geben, das wurde ihnen von der Firmenleitung bereits im Juli in einem Schreiben verboten. Gegenüber dem ORF sagten sie aber abseits des Mikrofons, viele seien schon seit Jahrzehnten im Unternehmen, weil das Arbeitsklima und das Gehalt immer gepasst hätten. Jutta Brandhuber von der Gewerkschaft der Privatangestellten und Werner Gansl, der Leiter des Insolvenzverbandes der Arbeiterkammer Kärnten klärten die Mitarbeiter in Betriebsversammlungen auf.

„Arbeitsverhältnisse aufrecht“

Gansl sagte, man werde das ausstehende Geld beim Insolvenzfonds anmelden, das werde vier bis sechs Wochen dauern. Wichtig sei, dass die Arbeitsverhältnisse nicht aufgelöst seien. „Das ist immer ein Irrglaube, dass im Fall einer Insolvenz ein Dienstverhältnis beendet wird. Das geht ganz normal weiter. Nur das Einkommen wird gesplittet.“ Im August muss schon der Masseverwalter zahlen, für den Juli springt der Insolvenzfonds ein. Laut Gansl wurden Urlaubszuschuss und Juligehalt nicht bezahlt, das übernehme der Insolvenzfonds. Den August müsse der Masseverwalter zahlen, seines Wissens sei das bereits erfolgt.

Geht es weiter oder nicht, wird ein Investor gefunden, der die Mitarbeiter übernimmt oder werden die Vögele/OVS-Filialen geschlossen sind die Fragen, die für die über 80 in Kärnten und österreichweit insgesamt 700 betroffenen Mitarbeiter quälend sind. Jutta Brandhuber sagte, es heiße jetzt warten. Man gehe aber davon aus, dass es weitergehe und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Entschädigung für Mitarbeiter

Sollten weitere Filialen geschlossen werden oder gar das gesamte Filialnetz, soll es laut Gansl für die Mitarbeiter trotzdem eine Perspektive geben: „Dadurch dass sie Angestellte sind, haben sie lange Kündigungsfristen. Auch wenn es eien Schließung gibt, hat man einen Schadenersatz für die Dauer der gesetzlichen Kündigungsfrist.“ Jetzt ist der Masseverwalter am Zug. Er muss einen Sanierungsplan einbringen. Stimmen die Gläubiger zu, bleibt Zeit einen Investor zu finden, der zumindest einen Großteil der Vögele/OVS-Filialen übernimmt.

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