Jahrelange Haftstrafen für Drogendealer

Jahrelange Haftstrafen fassten drei Drogendealer in Klagenfurt bei einem Prozess am Landesgericht aus. Die nigerianischen Staatsbürger hatten laut Anklage über Monate hinweg Heroin und Kokain verkauft. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Einer der Angeklagten erhielt zu einer zuvor ausgesprochenen Haftstrafe von 14 Monaten noch einmal ein Jahr zusätzliche Haft, die anderen beiden Angeklagten zweieinhalb, beziehungsweise vier Jahre Haft. Bezüglich dieses letzten Urteils wurde von der Verteidigung Berufung und Nichtigkeitsbescherde angemeldet.

Gericht sah kriminelle Vereinigung am Werk

Im Rahmen einer kriminellen Vereinigung waren laut Gericht gleich mehrere Nigerianer tätig - fünf von ihnen waren bereits am Dienstag zu Haftstrafen verurteilt worden. Am Donnerstag folgten schließlich die drei übrigen. Ein Angeklagter wurde zusätzlich zu den Suchtmittelvergehen auch noch wegen schwerer Nötigung verurteilt, das Gericht sah es als erwiesen an, dass er einen Abnehmer, der zu wenig Geld dabei hatte, bedroht haben soll.

Eindeutige Zeugenaussagen identifizierten Dealer

Richter Michael Schofnegger, der dem Schöffensenat vorsaß, verwies in seiner Urteilsbegründung auf die Zeugen, die einige der Angeklagten während des Prozesses eindeutig identifiziert hatten: „Es war eine reine Schutzbehauptung, dass einige der Angeklagten erst kurz zuvor nach Kärnten gekommen waren und bei der Hausdurchsuchung zufällig in einer Wohnung waren, in der sich die kriminelle Vereinigung aufhielt.“

Zumindest 14 Personen seien Mitglieder der Vereinigung gewesen, die sehr gut organisiert gewesen sei: „Oft war derjenige, bei dem die Drogen übers das Handy bestellt wurden, ein anderer als der Überbringer.“ Der Richter betonte aber auch, dass es sich bei den am Donnerstag verurteilten Angeklagten um „kleine Rädchen“ und um keine Mitglieder Führungsebene der Organisation handelte.

Unbedingte Haft wegen Generalprävention

Trotzdem wurden unbedingte Haftstrafen ausgesprochen, was Schofnegger mit Spezial- und Generalprävention begründete. Die Verteidigerin des Mannes, der vier Jahre Haft ausgefasst hatte, kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die beiden anderen Angeklagten akzeptierten die Urteile. Staatsanwältin Marina Murko gab keine Erklärung ab.