Seeliegenschaften: Akteneinsicht verweigert

In der Causa Seeliegenschaften und der Klage um Schadenersatz muss das Land Kärnten weiter warten. Die Behörden verweigerten zuletzt dem gerichtlich bestellten Gutachter die Akteneinsicht. Die Staatsanwaltschaft schloss ihre Ermittlungen ab. Der Bericht liegt im Justizministerium zur Prüfung.

Zum heiklen Inhalt des Vorhabensberichtes der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft herrscht Schweigen im Justizministerium. Dort wird der Abschlussbericht derzeit auf Schlüssigkeit geprüft. Weil es sich um ein Verfahren öffentlichen Interesses handelt, wurden die Ermittlungsergebnisse der Korruptionsstaatsanwaltschaft davor schon von der Oberstaatsanwaltschaft Wien beurteilt. Insgesamt 18 Beschuldigten wird Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit vorgeworfen.

Was den Inhalt des noch unter Verschluss gehaltenen Vorhabensberichtes anbelangt, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, oder es wird Anklage erhoben. Die dritte Möglichkeit, eine Diversion, ist in Anbetracht der Schwere der vorgeworfenen Straftaten auszuschließen. Denn für Untreue, Bestechung oder Bestechlichkeit sieht der Gesetzgeber bis zu 10 Jahre Haft vor, wenn der finanzielle Schaden 300.000 Euro übersteigt. Bei der Causa Seeliegenschaften geht es um nicht weniger als um 12 Millionen Euro. Soviel könnte das Land für die See-Liegenschaften am Ossiacher, Maltschacher und Hafnersee zu viel bezahlt haben. Zumindest sieht das der Bundesrechnungshof so.

Verkaufspreis um 12 Millionen Euro zu hoch?

Unabhängig von dieser Einschätzung bestellte das Landesgericht zur Klärung dieser Frage einen Gutachter. Denn das Land versucht auf dem Zivilweg Schadenersatz von der damals engagierten Immobilienkanzlei und einer Wirtschaftstreuhänderkanzlei zurückzubekommen. Zuerst konnte lange Zeit kein geeigneter Sachverständiger gefunden werden. Dass der jetzige sein Gutachten noch nicht abgeschlossen hat, liegt mit wohl auch daran, dass sich Behörden geweigert haben, verwaltungsrechtliche Akten herauszugeben. Die Begründung: die neue Datenschutzgrundverordnung.

Gericht benötigte Gerichtsbeschluss

Laut dem Landesgericht brauchte es zuerst einen gesonderten Gerichtsbeschluss, um dem eigenen Gutachter Zugang zu Informationen wie Grundstückpreisen und dergleichen mehr zu verschaffen. Diese Hürde ist nun aus dem Weg geräumt. Jetzt soll der Sachverständige die damals vom Land eingeholten Gutachten beurteilen und könnte damit auch die alles entscheidende Frage klären, ob der unter Jörg Haider ausverhandelte und von allen im Kärntner Landtag vertretenen Parteien abgesegnete Kaufpreis von 43 Millionen Euro für die drei Kärntner Seen tatsächlich um 12 Millionen Euro zu hoch angesetzt war.

Link:

Land klagt Gutachter in Causa Seenkauf