Neue Arbeitszeiten im Parlament beschlossen

Das umstrittene Gesetz zur Flexibilisierung der Arbeitszeit wurde am Donnerstag im Nationalrat beschlossen. Die Kärntner SPÖ fordert eine Volksabstimmung. Die FPÖ Kärnten erwiderte, die Normalarbeitszeit bleibe unverändert.

Im Parlament in Wien sorgte am Donnerstag ein Abänderungsantrag von ÖVP und FPÖ, wonach die neuen Arbeitszeitregeln bereits mit 1. September in Kraft treten sollen, für Empörung der Opposition. Ursprünglich hätte das umstrittene Gesetz, das eine Ausweitung der Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag oder 60 Stunden pro Woche ermöglicht, erst mit 1. Jänner 2019 umgesetzt werden sollen. ÖVP und FPÖ beschlossen das Gesetz am Nachmittag im Parlament, auch NEOS stimmte für den Antrag der Regierung - mehr dazu in ORF.at.

Kärntner SPÖ für Volksabstimmung

Am Vormittag brachte SPÖ-Klubchef Christian Kern einen Antrag auf eine Volksabstimmung über die Ausweitung der Arbeitszeit ein. Auch die Kärntner SPÖ forderte weiter eine Volksabstimmung zum 12-Stunden-Tag/60-Stunden-Woche, sagte der Landesgeschäftsführer der SPÖ, Andreas Sucher in einer Aussendung. Sucher sprach von einem „überhastet durchgepeitschten Gesetz“. Sollte das neue Gesetz mehr Freizeit und totale Freiwilligkeit bringe, „dann müsste sich ja niemand vor einer Volksabstimmung fürchten“, sagte Sucher.

AK: Husch Pfusch Gesetz

Es sei ein Husch Pfusch Gesetz, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden mit Füßen getreten, sagte Kärntens Arbeiterkammerpräsident Günther Goach auf die Ankündigung der türkis-blauen Bundesregierung, dass die Ausweitung auf einen möglichen zwölf Stunden Arbeitstag schneller kommen werde, als ursprünglich geplant.

ÖVP und FPÖ begründeten ihr Vorgehen mit der „Diskussion der vergangenen Tage“, die für „viel Verunsicherung und Falschinformation“ gesorgt habe.

FPÖ-Kärnten: Normalarbeitszeit bleibt gleich

Kärntens FPÖ-Obmann Gernot Darmann betonte am Donnerstag, der acht Stunden Arbeitstag bleibe die Normalarbeitszeit. Es komme zu keinen Eingriffen in bestehende Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen und individuellen Vereinbarungen. Für die 11. und 12. Überstunde werde die Freiwilligkeit im Gesetz verankert und garantiert und für Überstunden erhalten die Arbeitnehmer ein Wahlrecht für "mehr Geld oder mehr Freizeit“, sagte Darmann.

Kärntens Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl begrüßte die raschere Einführung der flexiblen Arbeitszeiten. Das bedeute den Nachvollzug von Arbeitszeitregeln, wie sie in großen Teilen Europas bereits Gültigkeit hätten, sagte Mandl. „Das beste Beispiel ist Skandinavien: In Dänemark, wo man ‚Hygge‘, also Gemütlichkeit besonders schätzt und fördert, gibt es gesetzlich die Möglichkeit, sogar 13 Stunden zu arbeiten.“