Müllverbrennung: Rückschlag für Fundermax

Rund um die Verbrennung von teils gefährlichem Abfall bei Fundermax in St. Veit wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung immer wahrscheinlicher. Zum zweiten Mal wurde ein Bescheid des Landes von Anrainern beeinsprucht und aufgehoben - für die Firma ein Rückschlag.

Seit nunmehr vier Jahren arbeitet das Unternehmen Fundermax daran, eine Genehmigung für die Verbrennung von teils gefährlichem Abfall zur Fernwärmeerzeugung zu bekommen. Mit einer Brennstoffumstellung von Hackschnitzel auf Altholz - wie Abbruchholz oder Bahnschwellen - sollte die Verbrennung kostengünstiger werden. Im Jahr 2014 genehmigte das Land die Abfallverbrennung per Bescheid. Mehrere Behördenverfahren und zwei Einsprüche später hob das Landesverwaltungsgericht den Bescheid nun zur Gänze auf, weil eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei.

Fundermax Fabrik außen

ORF

Fundermax Fabrik außen

Gefährlicher Abfall darf weiterverbrannt werden

Nun sind die Behörden am Zug. Albert Kreiner, Leiter der Abteilung 7 des Landes, sagte, dass die Abfallwirtschaftsbehörde und die Umweltverträglichkeitsbehörde die konkreten verfahrensrechtlichen Auswirkungen prüfen müssen. Dabei würden laut Kreiner folgende Fragen im Mittelpunkt stehen: „Wie ist das stimmig mit dem UVP-Feststellungsbscheid? Wie passt das mit dem Altbestand bei Fundermax zusammen?“ Es müsse auch der noch offene Antrag von Fundermax auf Erhöhung der Abfallmengen, die sie behandeln wollen, berücksichtigt werden.

Trotz aufgehobenen Bescheides darf das Werk einstweilen den zum Teil gefährlichen Abfall weiter verbrennen. Laut Kreiner sehe das das UVP-Gesetz vor: „Betrachtet man die Verfahrensdauern ist das eine sehr knappe Frist. Fundermax wird sich überlegen müssen, welche weiteren Schritte sie setzen.“

Kein Kommentar von Fundermax und Anrainerng

Das Unternehmen wollte am Montag gegenüber dem ORF keine Stellungnahme zur aktuellen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtshofes abgeben. Mit einem UVP-Verfahren würden auf das Unternehmen aber wohl zusätzliche finanzielle Kosten zukommen. Der Firma bleibt noch die Möglichkeit gegen das Urteil des Landesverwaltungsgerichtshofes Rechtmittel beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Sechs Wochen hat Fundermax dafür Zeit.

Auch von Seiten der Anwälte, die die Anrainer vertretern, gab es am Montag - aufgrund des laufenden Verfahrens - keine Stellungnahme zu der Causa.

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