Ex-Politiker Harald Dobernig ist Fußfessel los

Der ehemalige freiheitliche Finanzlandesrat Harald Dobernig hat zwei Drittel seiner achtmonatigen Strafe wegen Untreue verbüßt, daher wurde ihm die Fußfessel erlassen. Insgesamt fasste er zwei Jahre Haft aus, davon acht Monate unbedingt.

Peter Bevc, der Leiter der Justizanstalt Klagenfurt, bestätigte der Austria Bressebericht einen Bericht der „Kronen Zeitung“ (Montag-Ausgabe), wonach Dobernig seit Anfang Juni ein freier Mann ist. Er wurde bedingt entlassen. Dobernig war in der Causa Birnbacher nachträglich als Beitragstäter verurteilt worden.

Dobernig gab beim Untreue-Prozess 2016 zu, er habe gewusst, dass das Birnbacher-Honorar zu hoch gewesen sei. Steuerberater Dietrich Birnbacher hatte für ein Gutachten zum Verkauf von Hypo-Anteilen zwölf Mio. Euro verrechnet, es später auf sechs Mio. Euro reduziert. Laut einem Gutachter war seine Arbeit aber nur rund 300.000 Euro wert. Dobernig wurde der Antrag auf das Tragen einer Fußfessel für die acht unbedingt ausgesprochenen Monate Haft genehmigt - mehr dazu in Fußfessel für Ex-FPK-Landesrat Dobernig (kaernten.ORF.at; 3.1.2017).

Strenge Auflagen zu erfüllen

Für die Genehmigung einer Fußfessel darf die unbedingt ausgesprochene Strafe nicht mehr als ein Jahr betragen, der Verurteilte muss sozialversichert sein und einer Arbeit nachgehen. Für den Weg zur Arbeit gibt es berechnete Zeiten, sonst muss sich ein Häftling Zuhause aufhalten, das war auch im Fall Dobernig so. Dass er die Wohnung nicht verließ wurde elektronisch überprüft.

Im März wurde Dobernig in der Causa Wahlkampfbroschüre aus dem Jahr 2009 des damaligen BZÖ erneut schuldig gesprochen. Er erhielt eine bedingt ausgesprochene Zusatzstrafe von vier Monaten - mehr dazu in Vier Schuldsprüche im BZÖ-Prozess (kaernten.ORF.at; 16.3.2017).