Neue Betrugsmasche mit Sexfilmen

Eine neue Betrugsmasche sorgt bei Kärntner Firmen für Aufregung: Eine angebliche Anwaltskanzlei wirft Empfängern in einem Fax vor, im Internet einen Sexfilm angesehen zu haben und dabei Urheberrechte verletzt zu haben.

Die angebliche Anwaltskanzlei „Schmidt“ aus Berlin fordert per Fax eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und wegen der Verletzung der Urheberrechte und für Anwaltskosten 950 Euro zu bezahlen. Verletzt wurden die Urheberrechte einer holländischen Medienfirma, heißt es in dem Schreiben. Den Fax-Empfängern wird auch mit Gerichtskosten von rund 8.500 Euro gedroht.

Welle von Anfragen bei der Wirtschafskammer

Bereits 150 Kärntner Unternehmer haben sich am Donnerstag nach diesem Fax an die Wirtschaftskammer gewandt. Das Schreiben sei österreichweit im Umlauf, sagt Martin Sablatnig von der Wirtschaftskammer Kärnten. Die besagte Anwaltskanzlei gebe es gar nicht, das habe die Berliner Anwaltskammer bestätigt. Tatsächlich existiert hingegen die holländische Medienfirma.

Der Betrug sei jedenfalls geschickt aufgebaut, sagt Martin Sablatnig von der Wirtschaftskammer Kärnten. Die Homepage der Kanzlei Schmidt sei recht professionell aufgebaut. Anwalt Jörg Schmidt, so kann man hier nachlesen, ist seit 2004 als Anwalt in Berlin tätig, „in Hamburg arbeitete er in einer renommierten Kanzlei für Urheberrecht und hat hier seine Kenntnisse vertiefen können.“

„Fax am besten in den Müll werfen“

Das Bundeskriminalamt und die Wirtschaftskammer raten allen Empfängern, das Schreiben nicht zu beantworten und keinesfalls zu bezahlen. Bezahlen könnte man derzeit allerdings gar nicht, denn in dem Fax ist keine Kontonummer angeführt. Sablatnig vermutet deswegen, dass die Betrüger planen, über die unterschriebene Unterlassungserklärung Druck auszuüben. Sein Rat: „Werfen Sie das Schreiben in den Müll.“