Strenge Verbrennungsvorgaben für Fundermax

Nach dem Einspruch einer Anrainerin muss die Firma Fundermax in St. Veit/Glan nun strenge Auflagen bei der Abfallverbrennung einhalten. Im jetzt genehmigten Bescheid wird Fundermax vom Land genau vorgeschrieben, wieviel und welcher Abfall verbrannt werden darf.

Schon im Jahr 2013 beantragte die Firma Fundermax die Brennstoffumstellung. Das Unternehmen wollte mehr Abfall zur Produktion von Strom und Fernwärme verbrennen. Drei Jahre später und nach mehreren Behördenverfahren darf das Projekt jetzt umgesetzt werden.

Künftig anderer Brennstoffmix

Der Bescheid wurde im Herbst des Vorjahres vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben - mehr dazu in FunderMax: Müllbescheid aufgehoben. Mit dem jetzt zugestellten Bescheid wird die Energieerzeugung im Funderwerk I künftig mit einem anderen Brennstoffmix erfolgen, sagte Rene Haberl, Geschäftsführer von Fundermax: „Wir machen im Wesentlichen nichts anderes, als dass wir frisches Holz stofflich verwerten, in die Platte fahren und das Altholz, das am Ende seines Lebenszykluses angekommen ist, in der thermischen Verwertung einsetzen.“

Fundermax Müllverbrennung St. Veit

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Fundermax-Gelände in St. Veit an der Glan

Künftig wird auch noch zwei Prozent an Waldhackgut verbrannt. Der Altholzanteil erhöht sich auf 39 Prozent. Dazu kommen aufbereitete Kunststoffabfälle, Produktionsabfälle wie Faserplattenreste, Bahnschwellen und Klärschlamm. Die Brennstoffmenge ändert sich nicht und auch die daraus gewonnene Energie bleibt gleich.

Haberl: „Wir produzieren aus der Biomasse, die wir hier einsetzen, auf der einen Seite Ökostrom, der dann in das öffentliche Netz eingespeist wird. Wir nutzen die Abwärme aus dem Stromgenerationsprozess für unsere Produktion und wir nutzen die dann noch zur Verfügung stehende Restwärme als Fernwärme.“

Behörde bestätigt: Keine UVP nötig

Dass der Bescheid über die geänderte Brennstoffzusammensetzung noch einmal beeinsprucht wird, glaubt der Fundermax-Geschäftsführer nicht: „Es gab eine neuerliche Prüfung der Behörde, die bestätigte, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist.“ Es entstehe kein erheblicher Nachteil für Mensch und Umwelt. Die Emmissionsgrenzwerte würden wesentlich reduziert, die Gesamtstaubwerte würden um 25 Prozent, die Ammoniakwerte um 24 Prozent und die Stickoxidwerte um 41 Prozent zurückgehen. Das alles sei Teil des Bescheides und seitens Fundermax auch einzuhalten, sagte Haberl.

Fundermax Müllverbrennung St. Veit

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Zwei Mal im Jahr prüfe die Behörde die Brennstoffzusammensetzung und Emmissionen. Fundermax plant, die Emmissionswerte zusätzlich im Internet zu veröffentlichen.