Regierung beschließt HCB-Sondermaßnahmen

In der Sitzung der Kärntner Landesregierung wurde einstimmig eine Resolution zur Änderung des bestehenden UVP-Gesetzes beschlossen. Außerdem sollen mehr als 2,1 Millionen Euro Finanzhilfe für das Görtschitztal fließen.

Die Finanzierung für die HCB-Sondermaßnahmen im Görtschitztal seien ein Kraftakt gewesen, sagte Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ): „Wir haben erstmals Kreditsperren, die wir aus Spargründen über die Finanzreferentin einbehalten haben, für das Görtschitztal und die notwendigen Investitionen respektive Reparaturzahlungen aufgemacht“.

Dem Grundsatzbeschluss sei mit einer Summe von 2,2 Millionen Euro Rechnung getragen worden. Man wolle damit auch die Wertschätzung aller politischen Parteien der Görtschitztaler Bevölkerung gegenüber ausdrücken - mehr dazu in HCB-Fonds wird weiter aufgestockt.

UVP: Beschwerderecht soll ausgeweitet werden

Ein wichtiger Eckpunkt der Resolution an die Bundesregierung war die Ausweitung eines Beschwerderechts. Es soll geprüft werden, inwieweit dieses Beschwerderecht auf Nachbarn ausgeweitet werden kann. Dieses ist momentan auf Standortgemeinden, Projektwerbende und Umweltorganisationen beschränkt. Landesrat Rolf Holub sagte dazu: „Wir haben eine rechtlich unbefriedigende Situation, mit unterschiedlichen Rechtsauslegungen“.

Das habe das Fußballstadion in Klagenfurt betroffen, nun brauche es „Klarheit“. „Der europäische Gerichtshof geht davon aus, dass Anrainer auch Parteistellung bei UVP-Verfahren haben, das war bis jetzt nicht so und muss geklärt werden“.

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