Hypo rechnet mit Gerichtslösung

Die Kärntner Hypo rechnet inzwischen fix mit einer gerichtlichen Lösung im Konflikt mit ihrer Ex-Mutter BayernLB. Die Bayern hatten das von der Hypo angebotene Treuhandkonto für die ausgesetzten Zinszahlungen kategorisch abgelehnt.

In Österreich war bisher über einen politischen Kompromiss mit dem Freistaat Bayern spekuliert worden. Die Zinszahlung von zwei Millionen Euro wäre am 20. Dezember fällig. Diese Summe wollte man auf einem Treuhandkonto parken. Die Hypo habe mit diesem Angebot „nur Interesse an einer sachlichen Atmosphäre zeigen wollen, bis man sich zu diesem Thema vor Gericht auseinandersetzt“, so ein Hypo-Sprecher am Donnerstag.

„Wir gehen davon aus, dass gerichtlich gelöst werden muss.“ Das sei im Wirtschaftsleben so, „wenn zwei Parteien unterschiedliche Rechtsansichten haben“ - mehr dazu in BayernLB klagt Hypo. Das Treuhandkonto-Angebot habe auch den Hypo-Standpunkt untermauern sollen, „dass wir dieses Geld in der Bank haben, aber es schlicht nicht zurückzahlen dürfen“. Die Bayern sprachen hingegen von einer „leicht erkennbaren Finte“.

Zahlungen eingestellt

Die Hypo beschloss vergangenen Freitag, die Tilgung eines riesigen Kredits aus dem Jahr 2008 sofort zu stoppen. Gleichzeitig fordert sie bereits erfolgte Tilgungen samt Zinsen zurück. Die Hypo vertritt die Meinung, der Kredit sei ein Eigenkapital-Zuschuss gewesen und müsse erst nach erfolgter Sanierung der Bank zurückgezahlt werden. Diese wird aber noch länger nicht abgeschlossen sein. Daraufhin klagten die Bayern.

Kranebitter: dürfen nicht abweichen

Hypo-Vorstandschef Gottwald Kranebitter sagte am Donnerstag zur Austria Presse Angentur, man könne und dürfe von Gesetzeswegen nicht vom Rechtsstandpunkt abweichen. Die Hypo wolle mit ihrem Angebot, Zinszahlungen auf ein Treuhandkonto anstatt an die BayernLB zu überweisen, „die rechtlichen Handlungsspielräume der BayernLB einschränken“, kritisierte ein Sprecher der BayernLB weiters gegenüber der APA. Man behalte sich weiters rechtliche Schritte gegen „Verantwortliche in der Hypo und in Österreich“ vor.

Ein Hypo-Sprecher erklärte, die Bank nehme das Ablehnen des Treuhandkontos seitens der Bayern „zur Kenntnis“. Dem Vernehmen nach handelt es sich um ein Sperrkonto. Die Hypo wollte mit Zahlungen auf das Treuhandkonto beweisen, sie könne Gelder bedienen, dürfe das im konkreten Fall aus ihrem Rechtsstandpunkt heraus nicht.

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