Sandro H. hinter österreichischen Gittern

Der Villacher Sandro H., der in Paraguay des Mordes an einem Ehepaar beschuldigt worden war, ist seit Montagabend wieder in Klagenfurt. Hier muss er zunächst eine Haftstrafe wegen Versicherungsbetruges absitzen. Auch in Österreich steht der 44-Jährige unter Mordverdacht.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestätigte am Dienstag die Ankunft des Villachers. In einer Aussendung hieß es, dass der unter dringendem Mordverdacht stehende Mann in der vergangenen Nacht in die Justizanstalt Klagenfurt eingeliefert worden war. Die Auslieferung erfolgte zum Vollzug einer offenen Reststrafe sowie für ein Strafverfahren wegen Versicherungsbetrugs. Der Verdächtige soll 2006 einen anderen Mann zu einer Brandlegung angestiftet haben, um die Versicherung zu kassieren.

Der Haftrichter verhängte am Dienstag über den 44-Jährigen die Untersuchungshaft „wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr“. Ihm wird schwerer Betrug mit einem möglichen Strafrahmen von zehn Jahren vorgeworfen. Geprüft werde noch, inwieweit die in Österreich verhängte Haftstrafe durch „die anzurechnende (Vor-) Auslieferungshaft“ im Ausland bereits verbüßt wurde.

Vorerst keine Mordermittlungen möglich

In Österreich wird Sandro H. verdächtigt, seine damalige Freundin, die 24
-jährige Klagenfurterin Michaela Grabner, ermordet zu haben. Die Freundin des Verdächtigen war im Februar 2006 spurlos verschwunden. Die Justiz geht davon aus, dass sie ermordet wurde.

In punkto Mordverdacht wird man den Kärntner nicht belangen, so Staatsanwaltschaftssprecher Helmut Jamnig. Diesbezüglich sei die Auslieferung von Paraguay nicht bewilligt. Die Behörden in Paraguay stimmten einer Auslieferung des 44-Jährigen nur hinsichtlich des Vollzugs der Reststrafe für den Versicherungsbetrug zu, nicht aber wegen der Mordermittlungen. Der Grund: In Paraguay beträgt die Höchststrafe für Mord 30 Jahre, in Österreich lebenslänglich, also theoretisch länger. Ein Land muss einen Verdächtigen nicht ausliefern, wenn die Strafandrohung in dem anderen Land höher ist.

Eine Anklage wegen Mordes an Michaela Grabner sei aber auch noch möglich, sagt Jamnig. Und zwar wenn neue Beweise vorliegen und gewisse Fristen abgelaufen seien. Bis dahin gilt wie immer die Unschuldsvermutung.

Keine Anklage in Paraguay

Sandro H. war 2008 gemeinsam mit einem Komplizen aus einem steirischen Gefängnis nach Paraguay geflohen. Der Komplize wurde bald darauf gefasst und vor zwei Jahren nach Österreich ausgeliefert, er sitzt seine Reststrafe ab. Sandro H. soll in Paraguay 2010 ein Ehepaar ermordet haben. Eine Anklage gab es wegen fehlender Beweise nicht.

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