Causa Roznik ist noch nicht beendet

Auch nach dem rechtskräftigen Freispruch für den angeklagten Jäger im Fall des getöteten Braunbären Roznik ist die Causa noch nicht erledigt: Der 48-Jährige hatte gegen den Ausschluss aus der Jägerschaft Einspruch erhoben, eine Entscheidung muss nun der Unabhängige Verwaltungssenat treffen.

Der Jäger aus Bad Eisenkappel war angeklagt, den Braunbären Roznik 2009 erschossen zu haben. Der Prozess gegen ihn endete mit einem Freispruch, seit Montag ist das Urteil rechtskräftig.

Für die Kärntner Jägerschaft ist der Fall allerdings noch nicht abgeschlossen, denn sie hatten den Jäger aus ihren Reihen ausgeschlossen. Die Entscheidung des Gerichtes nehme man „zur Kenntnis“, sagte Landesjägermeister Ferdinand Gorton am Dienstag im ORF-Interview.

UVS muss Entscheidung treffen

Die Kärntner Jägerschaft habe im August 2010 gleichzeitig mit der Staatsanwaltschaft von der Kriminalpolizei sämtliche Unterlagen bekommen. Der Disziplinarsenat der Jägerschaft sei sofort aktiv geworden, ein Jahr später habe die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, so Gorton.

Für die Jägerschaft habe sich aufgrund der Unterlagen ein „eindeutiges Täterprofil“ ergeben, deshalb habe der Disziplinarsenat den Verdächtigen ausgeschlossen. Dagegen habe der 48-Jährige beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Einspruch erhoben. Nun werde sich weisen, ob sich der UVS dem Gerichtsurteil anschließe, dann sei auch die Entscheidung der Kärntner Jägerschaft aufgehoben.

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