Fataler Sturz bei Radrennen: Prozess vertagt

Weil auch ein Lokalaugenschein keine Klarheit gebracht hat, ist der Prozess rund um den fatalen Sturz beim ARBÖ-Radmarathon erneut vertagt worden. Der Veranstalter vom Radclub Feld am See ist nach einer Querschnittslähmung angeklagt.

Der Prozess rund um die Vorfälle beim 8. ARBÖ-Radmarathon Bad Kleinkirchheim im Juli 2016 wurde mit einem Lokalaugenschein an der Unfallstelle fortgesetzt. Ein Teilnehmer war damals auf der Innerkremser Landesstraße schwer gestürzt und ist heute querschnittgelähmt. Der Hauptverantwortliche des Radclubs ist wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung angeklagt. Die Richterin will nun ein neuerliches Gutachten einholen.

Acht Zentimeter breiter Riss im Straßenbelag

Die Strecke wurde ohne Absicherung eines rund acht Zentimeter breiten Risses im Straßenbelag der Innerkremser Landesstraße zum Rennen freigegeben, lautet der Vorwurf. Einer der Teilnehmer stürzte, brach sich das Brustbein, das Schulterblatt, das Schlüsselbein sowie den sechsten Brustwirbel, was zur Querschnittslähmung führte. Die Ursache für diesen Sturz soll der Riss in der Straße gewesen sein.

Angeklagter: Riss nicht Unfallursache

Der Angeklagte bekennt sich nicht schuldig und sieht im Riss nicht die Unfallursache. Für eine weitere Klärung der Frage hatte die Spittaler Bezirksrichterin Nadja Oswald einen Lokalaugenschein an der Unfallstelle festgelegt. Der Riss ist heute nicht mehr vorhanden. Die Stelle wurde bald nach dem Unfall frisch asphaltiert.

Gutachter Erwin Pinter zeichnete mit roter Sprühfarbe die Stelle nach. Laut seiner Erhebung nach dem Unfall und anhand von Fotos sei der Riss ungleichförmig zwischen zwei und 5,8 Zentimetern breit und bis zu sechs Zentimeter tief gewesen und habe so genau die Breite gehabt, dass ein Rennrad hineingepasst habe. Aus technischer Sicht sei es für ihn nicht anders erklärbar, als dass der Radfahrer in den Riss gelangt und sich dann überschlagen habe, erklärte er.

Minimale Abschürfung am Reifen gefunden

Der Sachverständige für Radsport, Michael Lischent, fand eine minimale Abschürfung am Reifen. Diese könne von einem Riss stammen, er könne aber auch andere Ursachen für den Sturz nicht ausschließen, allerdings seien auf der Strecke sonst keine Hindernisse gefunden worden. Jedenfalls sei das Rad kaum beschädigt, was darauf hinweise, dass der Fahrer es „sehr rasch verlassen“ habe.

Auf die Frage der Richterin, ob der Riss ein Hindernis für einen Radmarathon-Fahrer dargestellt haben könnte, antwortete er: „Ja, bei einer hohen Geschwindigkeit.“ Wobei seiner Einschätzung nach der Fahrer bei dem Nieselregen und der nassen Fahrbahn zu schnell unterwegs gewesen sei. Bei dieser Geschwindigkeit reiche schon eine kleine Unkonzentriertheit für einen Sturz. In einer Computersimulation soll der Unfall nun nachgestellt werden. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

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