Streitkultur: Aufholbedarf bei Barrierefreiheit

Mit 1. Jänner 2016 müssen öffentlichen Einrichtungen barrierefrei sein. In Kärnten gibt es noch viel Aufholbedarf, darüber wurde am 2. November in der Radio Kärnten Streitkultur diskutiert.

Schon seit zehn Jahren sehe das Gesetz vor, dass jeder Mensch - und zwar ohne Hilfe - sein Ziel erreichen können muss, sagte Notar Christian Haiden, selbst ein Rollstuhlfahrer. Ein Restaurantbesuch scheitere aber noch immer teils schon an der Stufe vor der Eingangstüre: „Zehn Zentimeter ist schon zuviel.“ Und auch wenn die Stufe mit dem Rollstuhl überwindbar sei, gebe es viele weitere Hindernisse: „Die Eingangstür ist zu schmal, der Tisch zu klein…“

Die Gemeinden wissen um ihren Aufholbedarf, sagte der Vizepräsident des Gemeindebundes, Martin Gruber. An die 300 Millionen Euro müssten österreichweit noch investiert werden. Viele Firmen würden sich Investitionen in die Barrierefreiheit aber nicht leisten können, meinte Wolfgang Dörfler von der Wirtschaftskammer. Der Inhaber einer kleinen Pension etwa könne sich keinen Lifteinbau leisten.

Mehrere Ausnahmeregelungen

Ab 1. Jänner könnten Unternehmer und öffentliche Einrichtungen geklagt werden, wenn sie nicht barrierefrei sind. Die Behindertenanwältin des Landes, Isabella Scheiflinger, sagte, Barrieren seien laut Gesetz nur dann zulässig, wenn sie rechtmäßig oder sachliche erforderlich seien - wie beim Brandschutz - oder aber, wenn die Beseitigung rechtswidrig wäre. Das wäre zum Beispiel beim Denkmalschutz der Fall. Oder aber, wenn es unverhältnismäßig belasten würde - diese Verhältnismäßigkeit sei aber immer im Einzelfall zu prüfen. Es gehe bei dem Gesetz nicht um Schadenersatzklagen, sondern darum, die Diskriminierung zu beseitigen, betonte Scheiflinger.

Sendungshinweis:

Radio Kärnten Frühjournal,
3. November 2015

Wer die Barrierefreiheit ernst nehme, könne sich auch umfassende Beratung holen, sagte der Baumeister Engelbert Hosner. Er zeigt auf seiner Facebook-Seite positive Beispiele für Barrierefreiheit.

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