Aktion „Katzenkastration“ startet wieder

Im Juli startet das Land wieder die Aktion „Katzenkastration“. Durch die Kastration von „wilden“ Katzen soll die sonst rasant wachsende Population eingedämmt werden. 60.000 Euro kostet die Aktion alljährlich.

2.000 Katzen wurden von den Kärntner Tierärzten im Vorjahr kastriert, 900 davon über die Aktion des Landes. 60.000 Euro stellten Land, Gemeindebund und die Tierärztekammer dafür bereit, heuer wird die Aktion ab Juli fortgesetzt.

Ohne Gegenmaßnahmen wachse die Katzenpopulation ins Unermessliche, sagte Tierschutz-Ombudsfrau Jutta Wagner: Katzen haben ein lawinenartiges Vermehrungsvermögen. Rein rechnerisch vermehrt sich ein Katzenpaar in fünf Jahren zu 12.000 Tieren.“ Die Tiere können durch ihre Ausscheidungen auch Krankheiten, wie die Toxoplasmose, übertragen. Sie ist besonders für Schwangere riskant.

Streuner sind schwer zu fangen

Mehrere Tierschutzorganisationen fangen die Streuner in Kärnten ein und bringen sie zur Kastration. Die wilden Katzen ließen sich nicht leicht einfangen, sagt Ombudsfrau Wagner: „Man kann sie nur mit Marderfallen oder Lebendfallen einfangen.“ Nach der Kastration und Ausnüchterung werden die Tiere dann wieder dorthin zurück gebracht, wo sie eingefangen wurden. Wagner: „Eine andere Möglichkeit gibt es für die verwilderten Hauskatzen nicht, man kann sie nicht in ein Tierheim bringen.“

Gutscheine für Katzenkastration

Weil sich die Katzen so schnell vermehren, wird ihre Population vom Gesetzgeber reguliert. Jeder Katzenbesitzer muss seine Katze auf eigene Kosten kastrieren lassen. Ausgenommen sind nur Tiere, die als Zuchtkatzen registriert sind. Diese Tiere müssen aber einen Mikrochip tragen und in der österreichischen Heimtierdatenbank registriert sein.

Im Rahmen der Aktion „Katzenkastration“ gibt das Land auch Gutscheine aus. Diese gelten ausnahmslos für streunende, herrenlose Katzen. Mit dem Gutschein kann man also einen „Streuner“ zur Kastration zu einem Tierarzt bringen. Organisiert wird die Aktion über die Tierombudsstelle, für die Verteilung der Gutscheine sind die Gemeinden zuständig.

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