Acht Monate Haft für alkoholisierten Unfalllenker

Ein 35-jähriger Oberkärntner ist am Mittwoch zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Er verursachte im Dezember stark betrunken einen Autounfall, bei dem ein Freund, der auf der Rückbank saß, ums Leben kam. Alle drei Pkw-Insassen waren nicht angegurtet.

Am Abend des 26. Dezember wollten der 35-Jährige und zwei Freunde nach einem Skitag und einem Abstecher zum Apres-Ski am Katschberg noch zu einem Stefanikränzchen fahren. Der Lenker hatte 1,55 Promille Alkohol im Blut. Im Ortszentrum von Innerkrems war der Handwerker mit seinen Freunden mit fast 100 km/h unterwegs. Der Wagen geriet ins Schleudern, kam von der Straße ab, hob an einem Schneewall ab und flog 16 Meter weit durch die Luft. Das Auto überschlug sich und krachte gegen eine Trafostation - mehr dazu in Ein Toter und zwei Verletzte bei Unfall (kaernten.ORF.at; 26.12.2017).

Toter Unfall Innerkrems

ORF

Hier endete die Alkofahrt

Ein Toter und zwei Schwerverletzte

Der Aufprall endete für einen 28 Jahre alten Mann aus dem Bezirk Spittal an der Drau, der auf der Rückbank saß, tödlich. Der Beifahrer, ein 26-jähriger Mann aus dem Bezirk Spittal, wurde bei dem Aufprall schwer verletzt. Er sagte vor Gericht, er habe vier bis fünf Rippen gebrochen und eine Schädelprellung erlitten. Der 35 Jahre alte Autolenker brach sich die Hüfte, das obere und untere Schambein sowie vier Rippen.

Anwalt sprach von Mitverantwortung der Beifahrer

Die Anklage von Staatsanwältin Johanna Schunn forderte die Bestrafung wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung. Der Autolenker bekannte sich in beiden Punkten schuldig und entschuldigte sich vor Gericht auch für seine Tat. Es tue ihm leid, was er da angestellt habe, sagte er. Der Verteidiger des Mannes ersuchte um ein mildes Urteil. Der Angeklagte sei durch den Verlust eines guten Freundes und mit der Schuld bereits genug gestraft. Außerdem sei den Opfern eine Mitverantwortung am Unfall nicht abzusprechen, da sie trotz der Alkoholisierung des Lenkers ins Auto gestiegen seien.

Symbolischer Schadenersatz für Angehörige

Eine Mitverantwortung sah Richter Matthias Polak allerdings nicht, der Autolenker sei allein verantwortlich. Er wurde zu acht Monaten Gefängnisstrafe verurteilt, der Spruch ist rechtskräftig. Die Eltern des getöteten Mitfahrers und der zweite schwerverletzte Mitfahrer bekamen im Strafverfahren jeweils 100 Euro Schadenersatz zugesprochen. In einem gesonderten Zivilrechtsverfahren können sie weitere und weit höhere Schadenersatzansprüche geltend machen.