Haider-Erbinnen: Prozess überraschend vertagt

Der Zivilprozess des Landes Kärnten gegen die Erbinnen des ehemaligen Landeshauptmannes Jörg Haider ist am Dienstag nach kurzer Zeit ohne Begründung auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Das Land fordert von den Erbinnen im Zusammenhang mit dem Birnbacher-Honorar 600.000 Euro zurück.

Im Prozess geht es um das Sechs- Millionen-Euro-Honorar, das der Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher für seine Beratertätigkeit beim Verkauf der Hypo erhielt. Beauftragt wurde Birnbacher damals vom verstorbenen Landeshauptmann Jörg Haider und Ex-ÖPV-Chef Josef Martinz.

Über eine Landesgesellschaft versucht das Land einen Teil des Geldes von den zurückzubekommen. Von Haiders Erbinnen, Witwe Claudia und die Töchter Cornelia und Ulrike, fordert die frühere Kärntner Landesholding und jetzige Kärntner Beteiligungsverwaltung 600.000 Euro. Am Dienstag fand der vierte Verhandlungstag statt. Fünf Zeugen wollte Richterin Sabine Grün am Dienstag befragen, Namen wurden im Vorfeld nicht genannt.

Weitere Verhandlungstermine abberaumt

In einer Pause einigten sich die Parteien am Dienstag allerdings darauf, einen Antrag auf Vertagung des Prozesses zu stellen. Eine Begründung dafür lieferten sie nicht. Der Prozess wurde daraufhin unterbrochen. Die für Dienstag bestellten Zeugen wurden nicht gehört, die beiden bereits anberaumten Verhandlungstermine abberaumt. Wie es mit dem Zivilprozess weiter geht, war am Dienstag unbekannt.

Dieter Böhmdorfer, Anwalt der Haider-Erbinnen, erklärte nach dem Prozess, die Vorstände hätten die rechtliche Verpflichtung, den kostensparenden Weg zu wählen, alles andere wäre strafrechtlich relevant und genau das sei an diesem Tag ganz klar zutage gekommen. „Wie sie nun den Kopf aus der Schlinge ziehen werden, ist nicht klar. Aber drin steckt er, der Kopf“, so Böhmdorfer.

Befangenheitsantrag gegen Richterin

Gleich zu Verhandlungsbeginn stellte Böhmdorfer am Dienstag einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Sie habe das Frage-Antwort-Spiel zwischen ihr und Dietrich Birnbacher am letzten Verhandlungstag im Protokoll nicht richtig wiedergegeben, so der Vorwurf. Dazu komme noch, dass ihr Lebensgefährte mit dem früheren Landesholding-Vorstand und jetzigen ÖVP-Landesrat Ulrich Zafoschnig befreundet sei. Zafoschnig wolle seinen Parteifreund Josef Martinz verschonen und habe deswegen das Zivilverfahren angestrengt.

Nach Ansicht von Anwalt Böhmdorfers ist die Klage gegen die Haider-Erbinnen „rein politisch motiviert, sittenwidrig und schikanös.“ Sie habe nur ein Ziel, nämlich die Familie Haider anzupatzen. Die aufwendige und teure Klage gegen seine Mandantinnen sei überflüssig und würde dem Land sogar einen finanziellen Schaden zufügen. Die Richterin wies dann die ständigen Unterbrechungen Böhmdorfers in die Schranken: „Sie legen ein sehr unhöfliches Verhalten mir gegenüber an den Tag und ich ersuche Sie, das einzustellen“, erklärte Grün.

Anwalt ortet Untreue bei Landesgesellschaft

Böhmdorfer verwies neuerlich darauf, dass die Kärntner Beteiligungsgesellschaft bei einer Liegenschaft Martinz’ mit einer Hypothek in der Höhe von drei Millionen Euro eingetragen sei. Er besitze ein Gutachten, das für dieses Grundstück einen Wert von neun Millionen Euro ausweise. Damit wäre die noch offene Schuld von 2,8 Millionen Euro abgedeckt. Dadurch, dass die Vorstände der klagenden Partei, der Kärntner Beteiligungsverwaltung, diesen Exekutionsschritt nicht setzten, begingen sie laut Böhmdorfer den Tatbestand der Untreue.

Dies der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft zu melden, wäre Aufgabe der Richterin, meinte der Anwalt. Richterin Sabine Grün konterte, der Geschädigte, also die Landesholding, könne von jedem Schädiger den entstandenen Schaden in voller Höhe zurückfordern. Der Vertreter des Landes, Michael Pressl, argumentierte, es handle sich um einen Campingplatz mit nur teilweise Seezugang. Bei einer Zwangsversteigerung wäre der ausstehende Betrag deswegen nicht zu erzielen.

Streit um verweigerte Birnbacher-Aussage

Birnbacher hätte bei der letzten Verhandlung am 22. März aussagen sollen, verweigerte aber die Aussage. Mit dem Hinweis, dass er zwar von der Beteiligungsverwaltung, aber nicht von den Haider-Erbinnen von der Verschwiegenheitspflicht entbunden worden sei. Daraufhin verhängte die Richterin 1.000 Euro Beugestrafe. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass die frühere Landesholding, für die er beim Hypo-Verkauf tätig war, Birnbacher von der Verschwiegenheitspflicht entband, das genüge im Zivilprozess.

Am Dienstag fragte die Richterin erneut nach, warum die Familie Haider Birnbacher nicht von der Verschwiegenheit entbinde. Man sei nicht interessiert, dass Birnbacher aussage, antwortete Anwalt Böhndofer. Denn Birnbacher ändere seine Aussage, wie es im gerade passe und helfe. Außerdem sei der bald 80-Jährige ein gebrochener Mann und wirtschaftlich ruiniert.

Das Oberlandesgericht Graz muss jetzt entscheiden, ob die Beugestrafe gerechtfertigt ist, erst dann kann Birnbacher erneut geladen werden.

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