Tödlicher Bootsunfall: Urteil erwartet

Am Mittwoch ist der Prozess gegen zwei Angeklagte wegen eines Bootsunfalls mit tödlichem Ausgang fortgesetzt worden. Ein 44-Jähriger kam dabei ums Leben. Der technische Sachverständige belastete den Hauptangeklagten schwer. Mit einem Urteil wird am Nachmittag gerechnet.

Beim Unfall am 2. Juni des Vorjahres auf dem Wörthersee kam ein 44-jähriger Niederösterreicher ums Leben, er wurde von der Schiffsschraube des Motorbootes erfasst. Für Mittwochnachmittag wird im Prozess ein Urteil erwartet - vorausgesetzt, Richter Matthias Polak lässt nicht noch weitere Beweisanträge zu, die eine Vertagung nötig machen.

Bootsunfall Motorboot Niederösterreicher tot Prozessauftakt

ORF

Die beiden Angeklagten mit ihren Anwälten

Dem angeklagten 45-jährigen Niederösterreicher wird grob fahrlässige Tötung vorgeworfen, der Strafrahmen dafür beträgt bis zu drei Jahre Haft. Ebenfalls angeklagt ist ein 33 Jahre alter Klagenfurter, der als Bootsführer fungiert und dem Niederösterreicher das Steuer überlassen hatte. Auch er wies den Vorwurf von Staatsanwalt Christian Pirker zurück, das Delikt der fahrlässigen Tötung begangen zu haben.

Anwalt zu Gutachter: „fachlich unfähig“

Richter Mathias Polak sah sich gleich zum Auftakt mit einem Antrag des Verteidigers des 45-Jährigen, Alexander Todor-Kostic, konfrontiert, der einen zweiten Sachverständigen bestellen wollte. Gutachter Hermann Steffan sei „fachlich unfähig“ und außerdem für Verkehrsunfälle zuständig und nicht für Bootsunfälle. Laut Gutachterliste ist Steffan allerdings unter anderem zertifiziert für "Bootsport, Küstenschifffahrt, Seeschifffahrt (Segeln, Wildwasser, Surfen, Rudern etc. ) für die Bereiche „Bewertung, Schadens- und Unfallanalyse“.

Antrag auf neuen Gutachter

Der Anwalt führte ins Treffen, dass ein von der Verteidigung eingebrachter Fragenkatalog mit 26 Punkten bis zum heutigen Tag nicht beantwortet worden sei. Der Verteidiger verlangte von Richter Mathias Polak, alles zu Protokoll zu nehmen, was dieser nach dem Einwand, dass das Gutachten am heutigen Tage schließlich erst erörtet werde, auch machte. Zehn Minuten dauerten die Attacken des Anwalts, in denen er seine Zweifel an der Kompetenz des Gutachters darlegte und ihm Befangenheit vorwarf. Am Ende gab es einen Antrag der Verteidigung auf Bestellung eines neuen Gutachters.

„Propeller massiv verformt“

Steffan präsentierte anschließend sein Gutachten und begann mit dem Propeller. Dieser sei stark verformt gewesen, und zwar auf der Hinterseite, was nur möglich sei, wenn das Boot rückwärts gefahren sei. Für dieses Boot gibt es laut Steffan keine Simulationsmodelle, er habe das daher auch gar nicht versucht. Alle präsentierten Berechnungen seien Messungen und keine Simulationen. Man sei alle möglichen Manöver mit verschiedenen Geschwindigkeiten nachgefahren, mit ziemlich scharfen Kurven, Powerturns mit Umkehrschub und ohne.

Bootsführer will selbst über Bord gegangen sein

Die Simulation der Bewegungen der Körper an Bord sei auf Basis einer weltweit angewendeten Standardmethode erfolgt. Hätte das Opfer wie vom Angeklagten behauptet ins Lenkrad gegriffen, wäre er ins Boot gefallen und nicht über Bord gegangen. Zur Aussage des 45-Jährigen, er sei selbst aus dem Boot geschleudert worden, meinte Steffan: „Für mich ist, wenn der Lenker normal im Steuermannstuhl gesessen ist, nicht nachvollziehbar, dass er aus dem Boot herausgeschleudert worden ist.“

Man habe viele Varianten durchgerechnet, keine habe diese Möglichkeit gezeigt. Bezüglich des Eingriffs ins Lenkrad erklärte der Sachverständige, ein Lenkeinschlag bei einem Powerturn erfordere fast zwei Umdrehungen. Diese hätten im Versuch ungefähr eineinhalb Sekunden gedauert, in dieser Zeit sei die Querbeschleunigung, die auf die Körper im Boot wirke, bereits wieder stark zurückgegangen. Reichlich Wasser ins Boot, wie es beim Unfallboot der Fall gewesen war, gelange nur bei einem Powerturn mit gleichzeitigem Gegenschub, Rückwärtsfahren aus dem Stillstand reiche dafür nicht aus.

Schlagabtausch Anwalt - Gutachter

Verteidiger Todor-Kostic attackierte anschließend den Sachverständigen, dieser habe den Unfallhergang in der von den Zeugen beschriebenen Variante gar nicht berücksichtigt. Das Boot habe eine Querneigung von 60 Grad aufgewiesen, so der Anwalt, der dann wissen wollte, ob bei einer solchen Neigung der Fahrer über Bord hätte gehen können. Der Sachverständige meinte, eine solche Querneigung sei bei keiner der Messfahrten auch nur annähernd erreicht worden. Todor-Kostic wandte ein: „Sie haben das nicht simuliert.“ Steffans Konter: „Richtig, ich habe nicht simuliert, sondern gemessen.“

Todor-Kostic wandte ein, dass er schon x-fach bei Powerturns auf dem See dabei gewesen sei, dabei stelle sich das Boot am Ende des Manövers stark auf, „das ist ja das Lustige daran“. Richter Polak fragte daraufhin: „Ist dabei der Lenker aus dem Boot gefallen?“ Das sei nicht der Fall gewesen, so Todor-Kostic, da sich die Bootsführer stets festgehalten hätten. Anschließend befragte der vom Angeklagten bestellte Privatgutachter den gerichtlichen Sachverständigen.

Für den Nachmittag wird ein Urteil erwartet, für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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