Zu Gewalt aufgerufen: Fünf Monate bedingt

Weil er auf einer ausländerfeindlichen Seite mit einem Bild zu Gewalt aufgerufen hat, ist ein 51 Jahre alter Mann wegen Verhetzung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Konkret brachte ein Bild-Kommentar den Klagenfurter vor Gericht. Auf einer Facebook-Seite, auf der gegen angeblichen Asylmissbrauch gewettert wurde, fand er ein Bild eines weiteren Nutzers. Dieses zeigte Jugendliche mit Piercings und dem Schild „Keine AfD“. Darunter diskutierten die Nutzer über die Jugend von heute. Der Kärntner postete daraufhin ein Bild eines Mannes mit einer Pistole und schrieb dazu: „Armlänge und fertig“.

Richter Dietmar Wassertheurer wertete diesen Kommentar als Aufruf zur Gewalt. Verhetzung im Internet sei kein Kavaliersdelikt und könne mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, so der Richter. Den Aufruf zur Gewalt bestritt der Angeklagte. Warum er das Bild auf Facebook gestellt habe wisse er nicht mehr. Das Geständnis und die Unbescholtenheit wertete der Richter als strafmildernd.

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