Tierquälerei: Freispruch für Lamazüchter

Ein 40-Jähriger ist am Montag im Zweifel vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen worden. Ihm wurde vorgeworfen, seine Lamas vernachlässigt zu haben, acht Tiere verendeten. Er bekam eine Geldstrafe für einen Rindertransport, der stundenlang in der Sonne stand.

Die toten Lamas wurden im Herbst vor zwei Jahren auf einer Weide im Bezirk Villach-Land von einem Spaziergänger gefunden. Die Behörde hatte schon zuvor strenge Auflagen an den Halter erteilt, weil es den Verdacht auf hygienische Mängel und schlechte Fütterung gab. Das Gericht musste klären, ob der 40-jährige Angeklagte aus Oberkärnten seine Lamas artgerecht gehalten hatte oder nicht.

Tiere von Parasiten befallen

Im Dezember wurde der Prozess vertagt, das vorliegende Gutachten sei widersprüchlich, kritisierte Staatsanwältin Johanna Schunn. Sie forderte deswegen ein weiteres Gutachten ein. Am Montag sagte der neue Gutachter aus, es sei nicht nachweisbar, woran die Lamas verendet seien. Die Untersuchung von Kotproben der toten Lamas ergab, dass die Tiere stark mit Parasiten, unter anderem Magen-Darm-Würmern, befallen waren. Da die verendeten Lamas nicht obduziert wurden, konnte die Todesursache nicht geklärt werden.

Lama Wiese

ORF/Marco Mursteiner

Auf dieser Weide wurden die toten Lamas von Spaziergängern entdeckt

Geldstrafe für Tiertransport

Im Fall der verendeten Lamas wurde der Angeklagte im Zweifel freigesprochen. Parallel wurde ein zweiter Fall von möglicher Tierquälerei verhandelt. Der 40-Jährige arbeitet auch als Lkw-Fahrer für einen Viehhändler. Beim Transport von acht Schlachtkühen sollen die Tiere auf dem Lkw bei großer Hitze in der Sonne ausgeharrt haben, auch die Lüftungsklappen des Transporters soll der Landwirt nicht geöffnet und die Tiere auch weder getränkt noch gefüttert haben.

Bei der letzten Verhandlung im Dezember sagte der Landwirt aus, er habe fahrlässig gehandelt und die erlaubte Transportzeit überschritten. Das Gericht befand den 40-Jährigen am Montag in diesem Punkt für schuldig, er wurde wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 6.400 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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