Tipps für verletztungsfreies Silvester

In Klagenfurt und Villach gilt für die Silvesternacht eine Ausnahmeregelung zum Abschießen von privaten Feuerwerken. Für einen verletzungfreien Jahreswechsel sollten laut Experten verschiedene Sicherheitstipps eingehalten werden.

In Villach ist in der Nacht von Silvester auf Neujahr von 20.00 Uhr bis um 1.00 Uhr die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, das sind Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen und einen niederen Lärmpegel haben, in abgegrenzten Bereichen erlaubt. In Klagenfurt gilt besagte Ausnahmeregelung in der Zeit von 23.30 bis 0.30 Uhr für bestimmte Teile des Ortsgebietes.

Experten: Knallkörper nicht selbst herstellen

Knallkörper, Knallfrösche, Raketen und andere pyrotechnische Gegenstände sollten ausschließlich von Personen über 16 Jahren abgefeuert werden. Laut Feuerwehr und Zivilschutzverband sollte man sich schon beim Kauf über die Handhabung und den Effekt der einzelnen Feuerwerkskörper informieren. Die Experten empfehlen auch, diese nicht selbst herzustellen oder mehrere gemeinsam zu zünden.

Sicherheitsdistanz einhalten

Feuerwerkskörper sollten auch nicht nicht in der Nähe von Öfen, Heizkörpern oder in der Kleidung am Körper aufbewahrt werden. Experten raten auch dazu Feuerwerke nicht vom Balkon oder aus den Händen gezündet werden. Es empfiehlt sich grundsätzlich eine Sicherheitsdistanz von mehreren Metern. Feuerwerkskörper, die nicht sofort zünden, sollten mit Wasser übergossen werden, um eine unkontrollierte Zündung zu verhindern.

Hohe Strafen bei Zuwiderhandeln

Weiters gilt: Das Abfeuern von Feuerwerken und von pyrotechnischen Gegenständen ist innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters-, Erholungs- und Tierheimen ebenso verboten, wie in großen Menschenmengen. Wer sich nicht daran hält muss mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro rechnen.