Freispruch wegen widersprüchlicher Aussagen

Um sich „freie Bahn“ zu verschaffen, soll ein 21-jähriger Autofahrer in Klagenfurt einen Fußgänger angefahren haben. Vor Gericht sah die Causa am Montag plötzlich ganz anders aus, wegen der widersprüchlichen Zeugenaussagen erging ein Freispruch.

Der Zwischenfall soll sich am 2. Jänner auf dem Parkdeck eines Klagenfurter Einkaufszentrums ereignet haben. Das Opfer, ein Italiener, behauptete, von der Motorhaube des Autos erfasst worden zu sein. Anstatt anzuhalten, soll der Mann - offenbar um die Fußgänger zu drängen, schneller die Fahrbahn zu überqueren - so nahe zu ihnen gefahren sein, bis es den Italiener auf die Motorhaube hob. Ohne anzuhalten soll der Fahrer dann weitergefahren sein.

Bei seiner Anzeige sagte der Italiener auch, er sei bei dem Unfall verletzt worden. Sein Freund, ein Pizzakoch, will das Auto des Übeltäters erkannt haben und machte ein Foto. Auf Basis dessen sei der Lenker, ein 21 Jahre alter Mann aus Slowenien, ausfindig gemacht und angeklagt worden.

Völlig andere Aussagen vor Gericht

Vor Gericht sah die Causa am Montag plötzlich ganz anders aus, die Aussagen der drei Zeugen waren widersprüchlich. Das mutmaßliche Opfer sagte aus, dass er eigentlich nur die Arme auf der Motorhaube aufgestützt hatte, er sei auch gar nicht verletzt worden. Er habe den Fall lediglich zur Anzeige bringen wollen, weil er finde, dass der Autofahrer für sein Verhalten eine Strafe verdient habe. Auch stellte sich vor Gericht heraus, dass die Passanten keinen als Schutzweg gekennzeichneten Bereich überquert hatten, sondern den Fahrstreifen auf dem Parkdeck. Die Zeugen konnten auch keine eindeutige Aussage machen, welche Farbe das Auto hatte und ob sich weitere Personen in dem Fahrzeug befanden.

Fußabdruck führte zum vermeintlichen Täter

Der Angeklagte wurde auch nicht anhand des Kennzeichens ausfindig gemacht, dieses hatte sich nämlich niemand der Anwesenden gemerkt. Vielmehr gab der Freund des mutmaßlichen Opfers an, dass er aus Wut über das Verhalten des Fahrers gegen das Auto getreten hatte, bevor dieser weiterfuhr. Später habe er auf dem Parkdeck dann ein Auto mit einem Fußabdruck entdeckt. So habe er das Auto identifizieren können.

Angeklagter erschien ohne Anwalt

Der Angeklagte erschien ohne Anwalt vor Gericht. Er betonte seine Unschuld, er könne sich beim besten Willen an keinen derartigen Zwischenfall erinnern. Staatsanwalt Christian Pirker hielt in seinem Plädoyer die Anklage auch nur noch pro forma aufrecht.

Richter Alfred Pasterk sprach den jungen Mann wegen der widersprüchlichen Aussagen frei. Der Freigesprochene wollte dann noch wissen, ob er eine Entschädigung bekomme. Das gebe es nicht, klärte ihn der Richter auf, worauf er sich mit einer Bestätigung für seinen Arbeitgeber begnügte. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.