Tödliche Unfälle bei Ausflügen - wer haftet?
Die Ermittlungen um den Tod des fünfjährigen Buben aus Wien auf der Gerlitzen laufen. Das Kind berührte eine vor einem Almmuseum aufgestellte Holzskulptur, die umfiel und den Buben tödlich verletzte - mehr dazu in Kind erschlagen: Figur „ganz leicht“ umzuwerfen. Bisher wurde niemand gefunden, der für das Aufstellen der 80 Kilogramm schweren Figur verantwortlich gewesen sein will.
Polizei Sattendorf
Von gesichertem Weg in Tod gestürzt
Seit einem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft auch in Oberkärnten. Ein Wanderer war dort auf einem markierten und mit alten Kunststoffseilen abgesicherten Steig abgestürzt - mehr dazu in Ermittlungen nach tödlichem Wanderunfall (kaernten.ORF.at; 28.8.2016). Der 58 Jahre alte Deutsche starb etwa 80 Meter unter der Absturzstelle. Auch in diesem Fall ist nicht klar, wer für den Weg verantwortlich war.
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Der Weg in die Trögerwand ist seit dem tödlichen Unfall gesperrt. Ein Stück Seil lag neben dem toten Urlauber in der Tiefe. Niemand sah, wie der Unfall geschah. Mittlerweile wurde angeordnet, dass auch die restlichen Sicherunsgsseile, die hier angebracht waren, abgenommen werden.
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Bürgermeister weist Verantwortung von sich
Es handelte sich um alte und poröse Kunstoffstricke, die oft schon rissen. Sie sind nicht geeignet zum Festhalten. Die Gemeinde Oberdrauburg richtete den Weg zwar immer wieder her, doch der Bürgermeister, gegen den die Staatswanwaltschaft ermittelt, weist eine strafrechtliche Verantwortung von sich.
Sein Anwalt, Gernot Murko, sagte, die Gemeinde haben diesen Weg nicht in seiner Gesamtheit betreut sondern zu Beginn des Weges Säuberungsarbeiten gemacht. Diese begründen aber keine Wegehaltereigenschaft, so der Anwalt. Es stellt sich die Frage, wie ein Laie erkennen könne, ob ein Wanderweg instand gehalten werde und ob montierte Seile Sicherheit nur vortäuschen. Murko sagte dazu, wer und in welchem Zusammenhang diese Kunststoffstricke angebracht hat, sei im Ermittlungsverfahren nicht geklärt werden. Es könne nicht Angelegenheit der Gemeinde sein, dass fremdes Eigentum entfernt, überwacht oder ausgetauscht werde.
„Schleunigst sichern“
Für den Wanderweg scheint niemand verantwortlich zu sein, jemand brachte jedoch die Sicherungsseile an. Mario Deutschmann, Jurist bei der Landwirtschaftskammer, sagte, wenn bei Kontrollen festgestellt werde, dass es einen Mangel an einem Seil oder einer Brücke, die von einem Dritten angebracht wurde, gebe, sollte man das schleunigst entsprechend sichern, entfernen oder schlimmstenfalls den Weg sperren.
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Beim ORF-Lokalaugenschein auf dem seit dem Unfall gesperrten Weg in die Trögerwand ließen sich die Befestigungen der Stahlseilsicherungen ohne Mühe aus dem Stein ziehen. Sie wurden offenbar auch schon seit Längerem nicht mehr überprüft.