Betrugsprozess: Angeklagter freigesprochen
Im Jahr 2012 soll sich der 48-Jährige bei einem Pensionistenpaar als Sachverständiger für Briefmarkensammlungen ausgegeben haben. Das Ehepaar übergab dem Angeklagten daraufhin seine Briefmarkensammlung und bat ihn, die Sammlung zu vervollständigen, Marken anzukaufen und zu tauschen.
Einige Briefmarken fehlten
Weil die beiden Pensionisten im Jahr 2014 nicht alle ihre Marken zurückbekamen, erstatteten sie Anzeige wegen schweren Betrugs gegen den 48-Jährigen. Die abgängigen Marken hätten einen Wert von 12.000 Euro, sagten die beiden Pensionisten bei der Einvernahme durch die Polizei.
Vor Gericht beteuerte der Angeklagte, dass er alle Marken zurückgegeben habe. Weil die Beweise nicht ausreichten und die Handlung mittlerweile verjährt ist, wurde der 48-Jährige frei gesprochen. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige kam außerdem zu dem Schluss, dass die fehlenden Briefmarken, höchstens einen Wert von 1.800 Euro hätten, detaillierte Aufstellungen über die gesamte Sammlung fehlten aber.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Richter Matthias Polak sagte bei der Urteilsverkündung, dass er weder den Versuch noch die Durchführung von Handlungen erkennen könne, die auf einen schweren Betrug schließen lassen. Zu ermitteln, ob der Angeklagte vorgehabt hätte, das Ehepaar zu betrügen, sei nicht seine Aufgabe, so der Richter.Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.