Zu jung für Sex: Mit einem Fuß im Kriminal

Eine 13-Jährige und ein 15-Jähriger werden ein Paar und schlafen miteinander. Das ist keine Seltenheit mehr, doch den wenigsten Jugendlichen ist klar, dass sie sich damit strafbar machen können. Ein 15-Jähriger wurde zu fünf Monaten bedingt verurteilt.

Der Anwalt des 15-Jährigen sagte, der Sex sei einvernehmlich geschehen. Weil es sich um zwei bis jetzt unbescholtene Jugendliche handelt, wurde die Öffentlichkeit von dem Prozess ausgeschlossen. Der 15-Jährige wurde zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vor dem Gesetz ist ein Jugendlicher erst mit 14 Jahren sexualmündig. Da es aber immer früher zu geschlechtlichen Handlungen kommt, schuf der Gesetzgeber vor einigen Jahren eine Ausnahme. Kinder- und Jugendanwältin Astrid Liebhauser sagte dazu, in Fällen, in denen es um Beischlaf oder ähnliche Handlungen gehe, sei das unterste Alter 13. Beide Partner dürfen beim Alter aber nicht mehr als drei Jahre auseinander liegen.

„Druck durch soziale Medien“

Voraussetzung ist, dass der Geschlechtsverkehr zwischen beiden Partnern einvernehmlich stattfindet. Der Altersunterschied von drei Jahren darf dann nicht einmal um einen Tag überschritten werden. Die Mindeststrafe für schweren sexuellen Missbrauch liegt bei einem Jahr Haft, für Jugendliche bei einem halben Jahr. Dass Jugendliche immer früher sexuelle Erfahrungen machen, hängt auch mit den sozialen Medien zusammen, so Astrid Liebhauser: „Es ist auch ein Zeitphänomen, alles soll früher passieren. Mädchen und Burschen werden durch die Medien und Vorbilder auch unter Druck gesetzt, erwachsen zu sein.“

„Offenes Ohr für die Kinder haben“

Die Reife dafür würde aber fehlen, so Liebhauser. Den Eltern empfiehlt sie, immer mit ihren Kindern in Kontakt zu bleiben. Man solle wissen, wer die Freunde sind, mit wem sie sich treffen. Zuhause sollte man üben, über Gefühle zu sprechen. Eltern sollten ein offenes Ohr und Herz haben und für das Kind da sein. Wenn dann ein Bursche oder Mädchen verliebt ist oder Freunde habe, die die Eltern noch nicht kennen, sollten Eltern das bemerken und ansprechen.