Pfleger werden künftig von AK registriert

Die Arbeiterkammern sind ab Sommer 2018 für die Registrierung der Gesundheitsberufe zuständig. In Kärnten betrifft das etwa 10.000 Arbeitnehmer, vorwiegend in Pflegeberufen. Damit wird eine EU-Vorgabe zur Sicherung der Qualität umgesetzt.

Bisher waren unselbstständig Beschäftigte in Pflegeberufen nirgendwo registriert. Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie sollen einheitliche Qualitätsstandards bei den Pflegeberufen gesichert werden. Die Eintragung ins Register beginnt am 1. Juli 2018. Laut Arbeiterkammerpräsident Günther Goach fungiere die Arbeiterkammer dabei als Behörde mit einer Verantwortung.

Zuerst Registrierung, dann Ausbildung

„Nach der Registrierung geht es um die Zukunft und darum dass sie die Betroffenen innerhalb von fünf Jahren eine entsprechende Ausbildung erfahren müssen, damit sie in ihrem Job als Bedienstete in Krankenanstalten oder im Pflegebereich arbeiten können.“ Das sei laut Goach eine Qualitätsabsicherung und in diesem Sinn werde man auch Bildungsmaßnahmen anbieten.

Rund 10.000 Beschäftigte betroffen

In Kärnten rechnet die Arbeiterkammer mit 8.000 bis 10.000 Beschäftigten, die ab Juli nächsten Jahres zu registrieren sind. Bis das Prozedere abgeschlossen ist, werde es einige Monate dauern, so die AK Arbeits- und Sozialrechts-Expertin Susanne Kißlinger. „Zuerst ist es ein enormer Aufwand alle rund 10.000 betroffenen Menschen in Kärnten zu erfassen. Sie müssen alle registriert werden. Später, um diese Registrierung zu behalten, müssen Weiterbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden."

Dieser Nachweis und die weitere Verlängerung der Registrierung wird dann auch über die Arbeiterkammer abgewickelt, so Kißlinger. Für die Beschäftigten ist die Registrierung kostenlos.

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