Mann mit Machete bedroht: Haftstrafe

Zu drei Jahren bzw. 18 Monaten teilbedingten Haftstrafen wurden zwei Angeklagte am Landesgericht verurteilt. Ihnen wurde vorgeworfen, von einem Mann Bargeld erpresst zu haben. Das Opfer soll mit einer Machete bedroht worden sein.

Ein weiterer Angeklagter war zunächst nicht zur Verhandlung erschienen. Im Jahr 2013 waren die drei Angeklagten unterwegs zu einem Mann, dem sie Drogen verkaufen wollten. Das spätere Opfer sollte laut Anklageschrift hereingelegt werden. Statt Marihuana im Wert von 200 Euro wollte das Trio in Alufolie eingewickelte Erdnussflips verkaufen. Doch der Schwindel flog auf. Daraufhin sollen die Angeklagten das damals 22 Jahre alte Opfer umringt haben. Einer der Angeklagten holte laut Anklageschrift eine Machete aus dem Auto und setzte sie dem Opfer an den Hals. Aus Angst gab der Bedrohte die für die Drogen gedachten 200 Euro heraus.

Haupttäter bekannte sich schuldig

Diese Version bestätigte der 25 Jahre alte Haupttäter, der dem Opfer mit der Machete gedroht haben soll. Er bekannte sich schuldig im Sinne der Anklage. Der Zweitangeklagte erschien zunächst nicht vor Gericht. Die 20 Jahre alte Drittangeklagte bekannte sich schuldig. Die junge Frau gab aber an, zum Tatzeitpunkt unter Drogeneinfluss gestanden zu haben. Sie könne sich nicht mehr genau an den Ablauf erinnern.

Urteil nicht rechtskräftig

Als die Verteidigung ihr Plädoyer verlas, erschien der Zweitangeklagte im Gerichtssaal. Da sein Anwalt bereits gegangen war, musste das Verfahren gegen den zu spät gekommenen Zweitangeklagten verschoben werden. Gegen die beiden anderen wurden die Urteile gesprochen.

Der Schöffensenat, unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi, verurteilte den 25-jährigen zu drei Jahren Haft, ein Jahr davon unbedingt. Die zum Tatzeitpunkt minderjährige Drittangeklagte wurde zu 18 Monaten Haft verurteilt, vier Monate davon muss sie im Gefängnis absitzen. Ihrem Opfer müssen die beiden 600 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.