Frost: Ausnahmeerlaubnis für Räuchern

Kärntens Obst- und Weinbauern dürfen ihre Kulturen vor dem vorhergesagten Kälteeinbruch durch sogenanntes „Räuchern“ schützen. Noch am Donnerstag tritt eine Ausnahmegenehmigung per Verordnung in Kraft.

Die Ausnahme erlaubt den Obst- und Weinbauern das Heizen bzw. Verbrennen von biologischem Material wie Stroh. Es gehe darum, den Obst- und Weinbauern im Kampf um die Ernte zu helfen, heißt es in einer Aussendung von Landeshauptmann Peter Kaiser, Agrarreferent Christian Benger und Umweltreferent Rolf Holub. Betroffene müssen das Verbrennen allerdings vorher ihrer Gemeinde melden.

In anderen Bundesländern teilweise erlaubt

Die Kärntner Obst- und Weinbauern hatten zuletzt mit Nachdruck gefordert, rund um ihre Kulturen Strohballen anzünden zu dürfen, um mit diesem Räuchern die Obstbäume und Weinreben vor dem Frost zu schützen. Dieses Räuchern ist grundsätzlich behördlich verboten - außer das Land genehmigt eine Ausnahme. Das Räuchern sei auch in anderen Bundesländern - zumindest teilweise - erlaubt. „Wir fordern auch für Kärnten, dass wir aufgrund der momentanen Situation das auch dürfen“, hieß es von Siegfried Quendler, der Geschäftsführer des Kärntner Weinbauverbandes.

Der Weinbauverband hatte bereits vor drei Wochen in der Umweltabteilung angefragt und nach eigenen Angaben bisher keine Antwort erhalten. Nun dränge aber die Zeit, sagte Quendler: „Vor allem für die kommende Nacht sind tiefe Temperaturen vorhergesagt.“

Landwirtschaft: Dank an Landesregierung

Landwirtschaftskammerpräsident Johann Mößler dankte der Landesregierung in einer Aussendung für die Ausnahmeregelung. Darin heißt es, „das rasche und entschlossene Handeln der Regierungskoalition bewahrt Obst- und Weinbauern vor möglichen existenzbedrohenden Schäden.“ Die landwirtschaftliche Interessenvertretung habe gemeinsam mit den Obst- und Weinbauverbänden für diese Ausnahmegenehmigung interveniert, die in anderen Bundesländern bereits möglich ist, sagte Mößler.

Nebelschicht hält Temperatur höher

Um die Kulturen zu schützen könne durch das Abbrennen von Stroh und Reisig eine Rauchentwicklung erzeugt werden. Diese verhindere das Abstrahlen der Erdwärme und halte die Temperaturen um den Nullpunkt. „Wenn es bewölkte oder nebelige Nächte gibt sind die Frostauswirkungen nie so stark als wie in klaren Nächten. Das wäre der gleiche Effekt. Wenn ich durch das Räuchern eine Nebelschicht über die Anlage lege, verhindere ich, dass die Erdwärme ungehindert abstrahlen kann. Dadurch kann ich diesen Bereich um einige Grade von der Temperatur her höher halten. Das reicht aus, um vor Frost geschützt zu sein“, erklärte Quendler.

Benger: Versicherung hilft bei Schäden

Schäden und Ernteausfälle in der Kärntner Landwirtschaft durch Naturkatastrophen wie Hagelunwetter wurden für Versicherte schon bisher über die Hagelversicherung abgegolten, sagte Kärntens Agrarlandesrat Christian Benger. In Summe wendet das Land durch die Ausweitung im Vorjahr rund 1,6 Mio. Euro auf. Die Versicherungsprämie wird zur Hälfte vom Landwirt und zur Hälfte von Bund und Land getragen.

2016 versicherten sich 90 Prozent der Obstbauern, so Benger: „Das entspricht 35 Hektar der Obstkulturen. Die Weinbauern haben rund 70 Prozent der Gesamtweinbaufläche versichert.“

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