Masern: Impfempfehlung für Pädagogen

Neben dem Krankenhauspersonal sollen sich auch alle Lehrer, Kindergarten- und Hortpädagogen gegen Masern impfen lassen oder nachweisen, dass sie bereits immun sind. Der Landesschulrat sieht offene fragen bei der Umsetzung.

Masern sind laut Gesundheitsbehörden keine harmlose „Kinderkrankheit“. Auch Erwachsene können die hoch ansteckende Virus-Erkrankung bekommen oder sie durch Tröpfchen-Infektion übertragen. 64 Fälle wurden in diesem Jahr bis Anfang März österreichweit bekannt. Das sind doppelt so viele wie im Vorjahr. Die Betroffenen steckten sich in anderen Ländern an.

Dass dem Landesschulrat vom Gesundheitsministerium empfohlen wird, allen Pädagogen, die nicht gegen Masern geimpft sind oder die Krankheit noch nicht hatten, eine Impfung nahezulegen, löst im Landesschulrat Fragen nach der Umsetzbarkeit aus.

Frage nach Impfnachweis legitim

Heimo Wallenko von der Landes-Sanitätsdirektion sagt, Lehrer hätten eine Fürsorgepflicht und Verantwortung gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern. Der Magistrat Klagenfurt forderte bereits alle Kindergarten- und Hortpädagogen auf, einen Impfnachweis zu bringen. Die Frage danach sei erlaubt, wenn Gefahr für Leben und Gesundheit bestehe, so das Sozialministerium.

Masern

Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die wie eine Erkältung beginnt: Fieber, Schupfen, Augenrötung und Husten. Dann fällt das Fieber ab, um dann wieder anzusteigen. Hinter den Ohren bildet sich ein hellroter Ausschlag, dessen Flecken größer werden und ineinander laufen. Masern gehören laut Ärzten zu den am wenigsten harmlosen Kinderkrankheiten. Denn es könne nicht nur während, sondern auch noch sechs bis acht Jahre nach der Krankheit zu einer Hirnhautentzündung kommen, die langsam tödlich verläuft.

Eine Impfung vorzuschreiben sei jedoch nicht möglich, man stoße dabei an die Grenzen, so Landesschulratspräsident Rudolf Altersberger: „Einige Eltern wollen nicht, dass ihre Kinder geimpft werden. Das müssen wir auch akzeptieren. Es wird ja auch Lehrer geben, die sagen, dass sie darüber keine Auskunft geben oder sie sagen, dass sie sich nicht impfen lassen.“

Zuweisung von Ersatztätigkeiten schwierig

Im Landesschulrat hofft man noch auf klarere Vorgaben des Bundes, zumal es bisher keine Impfpflicht gibt. Was also, sollte ein Pädagoge, eine Pädagogin, die Impfung ablehnen? Laut Sozial-Ministerium müsse der Arbeitgeber eine andere geeignete Tätigkeit zuweisen. Das sei im Fall von Lehrern schwierig, so der Landesschulratspräsident.

Laut Wallenko werde ein Pädagoge, der die Impfung ablehne, im Fall einer Masern-Erkrankung für drei Wochen von der Gesundheitsbehörde vom Arbeitsplatz abgezogen und bekomme einen Absonderungsbescheid.

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ORF

Änderung erst bei künftigen Lehrer-Einstellungen

Bei künftigen Lehrer-Einstellungen könnte eine Masern-Impfung verlangt werden, so Altersberger: „Am 2. Mai werden - zumindest für den höheren Schulbereich - auf der Homepage und in der Wiener Zeitung die neuen Planstellen veröffentlicht. Wenn wir dort dazu schreiben würden, dass man neben den Lehramtsprüfungen auch das Impfzeugnis für Masern vorliegen muss, könnten wir das zumindest bei den Neueinstellungen so vermitteln.“ In allen Gesundheitsämtern und einigen niedergelassenen Arztpraxen wird die Maser-Impfung gratis angeboten.

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Impfplan Österreich 2017
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