Erste Vogelgrippefälle bei Wasservögeln

Laut dem Bundesamt für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) hat das Vogelgrippe-Virus H5N8 auch Kärnten erreicht. Es wurde in drei toten Wasservögeln nachgewiesen. Gefahr für Menschen besteht nicht.

In einem Gewässer westlich von Villach und an der Drau an der Grenze zu Slowenien steckten sich Schwäne und Stockenten mit dem Vogelgrippe-Virus an. Die infizierten Tiere wurden bei einer Routineuntersuchung entdeckt, sagte Landesveterinär Holger Remer: „Es ist so, dass laufend tote Wildvögel aufgefunden werden. Die werden eingeschickt und untersucht. Ein gewisser Anteil davon ist positiv auf Vogelgrippe.“

Huhn Hühner Stallpflicht

ORF/Angela Ellersdorfer-Truntschnig

Für Haus- und Wirtschaftsgeflügel besteht Stallpflicht

Virus nur für Haus- und Wirtschaftsgeflügel gefährlich

Das Virus ist zwar stark krankheitserregend, aber nicht für den Menschen oder andere Tiere, sagte Remer: „Das Virus kann sich beim Wassergeflügel sehr gut halten, ist auch sehr pathogen für Nutztiergeflügel und aus diesem Grund besteht Stallpflicht für das Haus- oder Wirtschaftsgeflügel.“ Ein Ende der österreichweit geltenden Stallpflicht sei laut dem Landesveterinär nicht abzusehen. Vorsicht walten lassen sollte man im Umgang mit toten Wasservögeln.

Remer: „Wenn jemand Geflügel hält und totes Wassergeflügel aufsammelt und nicht die gebotene Hygiene einhält und etwa mit ungereinigten Händen oder mit dem gleichen Gewand in seinen Nutztierbestand geht, dann ist durchaus eine Ansteckungsgefahr gegeben.“ Theoretisch können auch Haustiere wie Hunde oder Katzen das Vogelgrippevirus auf Geflügel übertragen. Sie haben deshalb nichts im Hühnerstall verloren.

Regelung für Freilandeier

Werde eine Stallpflicht verhängt, dürfen Freilandeier nur zwölf Wochen lang als solche weiterhin vermarktet werden, so Agrarlandesrat Christian Benger (ÖVP). Ab 4. April gilt nun für alle Freilandbetriebe, die über eine Außenfläche vom mindestens 20 Prozent der Stallfläche verfügen, dass sie ihre Eier weiterhin unter Bedingungen als Freilandeier verkaufen dürfen. Diese Außenflächen müssen nach oben hin geschützt und nach den Seiten geschlossen sein, um Kontakt zu Vogelgrippe-Wildgeflügel zu verhindern. Am Boden müssen die Freilandhühner scharren können. Das Hausgeflügel sollte generell keinesfalls Wasser zu trinken bekommen, zu dem Wildvögel Zugang haben.

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