60-Jähriger soll mit Luxusautos betrogen haben

Am Landesgericht Klagenfurt hat am Dienstag ein Prozess gegen einen 60-Jährigen und eine 50 Jahre alte Frau wegen gewerbsmäßigen, schweren Betruges mit Luxusautos bzw. betrügerischer Krida begonnen. Es geht um hunderttausende Euro.

Staatsanwältin Johanna Schunn sagte: „Er hat Unternehmen zur Lieferung von teuren Autos veranlasst. Da der Kaufpreis aber nicht, oder nicht voll entrichtet wurde, ist ein beträchtlicher Schaden entstanden“. Wortreich verteidigte sich der 60-Jährige zur Betrugsanklage. „Das Schlamassel ist nur entstanden, weil die Finanz einen unberechtigten Konkursantrag gestellt hat“, sagte der Mann.

Vermittlung von Luxusautos versprochen

Nach der Reihe wurde der Mann zu den angeklagten Autohandelsgeschäften befragt - dabei ging es unter anderem um Autos der Marken Lamborghini, Ferrari und Porsche. Der Angeklagte hatte die Vermittlung von Luxusautos versprochen - die Anzahlungen von Kunden hatte er wegen „finanzieller Notsituationen“ aber verwendet, um alte Finanzlöcher zu stopfen, bis schließlich der Konkurs eröffnet wurde. „Ich schäme mich dafür, es tut mir leid. Ich würde alles tun, um das umgeschehen zu machen“, sagte der 60-Jährige.

Laut Anklage haben er und seine Geschäftspartnerin sechs Unternehmen gegründet. In fünf Jahren wurden über Treuhandkonstruktionen Gesellschaften aufgebaut, die wirtschaftlich und finanziell miteinander verbunden waren. „Die Angeklagten haben Bestandteile der Unternehmen beiseitegeschafft und Zahlungen über die Gesellschaften abgewickelt, um Engpässe zu überbrücken. Die beiden haben sich ungerechtfertigte Einnahmen verschafft und Gläubiger geschädigt“, sagte Staatsanwältin Schunn.

Frau bekannt sich nicht schuldig

Die Frau bekannte sich vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer nicht schuldig. Wie ihr Verteidiger sagte, habe es zwar Privatentnahmen gegeben, „so wie es in Unternehmen üblich ist“. Dem gegenüber seien aber höhere Zahlungen gestanden: "Von einer Verheimlichung oder Beseitigung von Vermögen kann nicht die Rede sein. Die Verhandlung wurde am Abend wegen weiterer Beweisanträge vertagt. Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.